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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 12. Dezember 2010

Das Adventsgeschenk

Alles Gute --- K - V - B - W

Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg
Brief vom 10. Dezember 2010

An die
Frau Patientin

Betrifft: Ihre Beschwerde bezüglich der Suche nach einem Arzt im Versorgungsbereich Ihres Wohnortes

Sehr geehrte Frau Patientin

Ihre Krankenkasse hat sich mit der Bitte an uns gewandt, Ihnen bei der Suche nach einem Hausarzt zu helfen.

Die Ihnen seitens der Krankenkasse zugesandte Liste der niedergelassenen Hausärzte hat Ihrer Aussage nach keinen Erfolg gebracht. Wie Sie mitteilen, wurden Sie als Neupatientin bei keinem der niedergelassenen Ärzte angenommen.

Sie erwähnen in einem Schreiben, dass Sie bedauerlicherweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Tatsache, dass ein Patient im Rollstuhl sitzt, begründet jedoch nicht automatisch einen Anspruch darauf, dass der Hausarzt ausschliesslich Hausbesuche beim Patienten durchführen muss. So weit es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt und die Praxisräume barrierefrei zugänglich sind, können auch Patienten im Rollstuhl Ihren Arzt persönlich in der Praxis aufsuchen.

Selbstverständlich können wir nicht beurteilen inwieweit Sie einen Arzt in der Praxis aufsuchen können, da wir Ihren Gesundheitszustand nicht kennen.

Ein Herr der AOK hatte Ihnen zwischenzeitlich einen Notfalltermin in der Praxis eines Arztes vermittelt. Nach Auskunft der AOK haben Sie diesen Termin aber nicht wahrgenommen, was wir auf Grund Ihrer Schreiben nicht nachvollziehen können. Dieser Termin wäre sicher eine Chance gewesen, Ihr Problem, einen Hausarzt zu finden, zu lösen.

Ausser den besagten Ärzten, die abgelehnt haben, gibt es weiitere Hausärzte im nur 7 km entfernten Ort. Dieser ist - unserer Kenntnis nach - mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Nachfolgend also eine Liste mit aufgeführten Vertragsärzten in 7 km Entfernung, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen.

Wir sind zuversichtlich, dass Sie in einer der Praxen künftig behandelt werden können. Bitte, nehmen Sie hierfür Kontakt mit den Arztpraxen auf.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Sachbearbeiterin

Dieser Brief betrifft mich, und das war voraufgegangen:

http://calwer-postillion.blogspot.com/2010/10/zusammenfassung-der-arzteverweigerung.html


So werden Menschen heute abgefertigt! 



Zu den Vorgehensweisen in unserem Land passt der nachfolgend verlinkte Artikel. Der Befund wegen meiner seltenen, verwaisten Krankheit lag 7 Jahre lang in der Schublade des Arztes, der mir die Befunde hätte - alle - erklären und mitteilen sollen.

Seit einigen Jahren wurde ich nur noch flüchtig untersucht, und nun also schon monatelang gar kein Arzt. Deshalb ist auch alles Mögliche zumutbar, was geht es die Ärzte an, wenn es nicht funktioniert, oder jemand dabei draufgeht? Pech gehabt...

Und nach wie vor hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Das wußten schon unsere Grosseltern, gerade in Bezug auf die Ärzte.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/selbst-folteropfer-und-kranke-muessen-in-abschiebehaft/3620518.html

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