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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 3. Dezember 2010

Der Volksempfänger kommtwieder als Ersatz fürs zerstörte Internet...


Ein neues Monopol mit irreführendem Namen

Peter Mühlbauer 03.12.2010

Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV

Im Trubel um den Jugendschutz-Medienstaatsvertrag (JMStV) ist eine andere massive Bedrohung des deutschsprachigen Teils des Internets etwas in den Aufmerksamkeitshintergrund geraten: Das "Leistungsschutzrecht", mit dem Presseverlage Verbotsrechte beanspruchen wollen, die weit über das Urheberrecht hinausgehen und zu deren Hauptopfern vor allem Blogger gehören könnten.

Mehr erfahren:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33771/1.html

1 Kommentar:

  1. Ja, der Volksempfänger.
    Das Volk empfängt, was ihm gesagt und eingehämmert wird.
    Besser wäre allerdings ein Volks-Internet, mit regelmäßiger Wochenschau über die Heldentaten von der Front sowie die Seegnung der Gefallenen.
    Ein deutsches Web, mit nur einer einzigen URL.
    Da muß man auch nicht lange surfen.
    So sorgt der Staat für uns, während wir uns mit Kamillentee auf eine neue Zukunft vorbereiten dürfen.
    Allerdings darf es zwischenzeitlich keinen Stromausfall geben, da diese Minuten einer Sprachlosigkeit sehr teuer werden könnten.
    (dieser Kommentar ist erst ab 16 Jahren freigegeben)
    Verpetz mich nicht ...

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