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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 8. Januar 2011

Jobnomade - Deine Zukunft...




Die digitale und prekäre Arbeitswelt von morgen – Ein Ausblick auf 2020

Ein globaler Mittelstand ist die Zukunft, der unabhängig von Standort und Entfernung mit unbegrenzter Computerleistung und Breitband zu jeder Tageszeit Kooperationen und Arbeitsleistung erbringen kann. Das ist die Vision einer Arbeitswelt in zehn Jahren. Tim Cole, seines Zeichens „Meinungsführer der digitalen Wirtschaft“ weist in seinem neuen Buch „Unternehmen 2020, das Internet war erst der Anfang“ auf eine hoch mobile Arbeitszukunft hin. So „wird der Wissensarbeiter von morgen dort arbeiten, wo er gerade ist“ und sich die Emails vom Kommunikationszentrum im Auto vorlesen lassen. Daneben beschreibt Peter Plöger das Arbeitsleben abseits herkömmlicher Karrieremodelle. Ein Leben in kreativer Unsicherheit als Berufsartist.

Mehr davon lesen:

http://www.theintelligence.de/index.php/feuilleton-/buch-rezensionen/115-sachbuch/2009-die-digitale-und-prekaere-arbeitswelt-von-morgenein-ausblick-auf-2020.html

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