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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 7. Januar 2011

"Alles was Deutschland nutzt... "

Unter deutscher Hegemonie
 
Mittlerweile hat der enge Kooperationspartner Berlins die Kontrollbefugnisse des ungarischen Verfassungsgerichts in weiten Teilen außer Kraft gesetzt, einen parteitreuen Generalstaatsanwalt und einen dem Ministerpräsidenten loyal ergebenen Staatspräsidenten eingesetzt, "Säuberungen" der Kulturszene und der Wissenschaft eingeleitet und die völkische Formierung Ungarns weiter vorangetrieben. In einem nächsten Schritt ist eine Einschränkung des Streikrechts geplant. "Das Mediengesetz", urteilen Kritiker, "ist da nur das vorläufige Tüpfelchen auf dem i."[9] Es ist Teil eines völkischen Komplettumbaus des ungarischen Staates, der mit Macht vorangetrieben wird - und offenkundig günstige Bedingungen in einem Europa findet, das unter der Hegemonie Deutschlands und damit der deutschen Ethnopolitik steht.

Mehr erfahren und den ganzen Artikel lesen:

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57978

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