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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 6. November 2010

Schäuble und seine Bediensteten: Zynischer, menschenverachtender Umgang



„Das war ein typischer Schäuble“, erzählt ein Fraktionsmitglied, der den Politiker seit Jahren kennt.


Den ganzen Artikel lesen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article10771388/Darf-ein-Minister-seinen-Mitarbeiter-blossstellen.html


Dazu passt Dieses hier :


http://www.klaus-baum.info/2010/11/06/schauble-jesus-konnte-lahme-wieder-gehend-und-blinde-wieder-sehend-machen-deshalb-streichen-wir-von-der-cdu-die-finanzielle-hilfe-fur-behinderte/


Schäuble: Jesus konnte Lahme wieder gehend und Blinde wieder sehend machen. Deshalb streichen wir von der CDU die finanzielle Hilfe für Behinderte.

November 6th, 2010 · Beitrag kommentieren · Beitrag drucken Beitrag drucken

Die Lahmen und die Blinden üben aufgrund der neusten Plänen des Entfinanzierungsministers schon mal das Stück, das Drama in zwei Akten:
Waiting for Jesus
>>Schäubles „Giftliste“ für Behinderte
Die Einsparungen bei den Sozialausgaben gehen weiter. Die Neuordnung der Gemeindefinanzierung trifft vor allem Menschen mit Behinderungen. Opposition und Verbände sind aufgerufen, diese Kürzungsorgie mit aller Macht zu bekämpfen.
von Ursula Engelen-Kefer
Die Kürzung zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft ist eine nahtlose Fortsetzung der unsozialen Kürzungsmaßnahmen von Schwarz-Gelb im Rahmen der Haushaltsbegleitgesetze 2011. Seit März erarbeitet die Regierungskommission „Reform der Gemeindefinanzen“ im Auftrag des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung. Mit der Lupe wird nach Einsparungen im Bereich der Sozialausgaben gesucht, die im Jahr 2009 etwa 40 Mrd. Euro ausmachten.
Die bisher erarbeiteten 225 Kürzungsvorschläge lassen Schlimmes vor allem für Menschen mit Behinderungen, aber auch für Pflegebedürftige und sozial Schwache befürchten. Jegliches Maß an sozialem Anstand und wirtschaftlicher Vernunft wird überschritten; für die betroffenen Menschen bedeutet der Kahlschlag eine tiefe Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sowie ihrer Menschenwürde.
Kürzungen der Leistungen: „Vogel friss oder stirb“
Für Menschen mit Behinderungen soll künftig das Recht zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche zur Gestaltung der Hilfen zu äußern eingeschränkt werden. Das käme einer Praxis nach dem Prinzip „Vogel friss oder stirb“ gleich. Auch sollen sie in Zukunft zu Vorleistungen für besondere ärztliche Leistungen herangezogen werden, die bisher vom Träger der Sozialhilfe übernommen und erst nachträglich abgefordert wurden. Das kann die finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Menschen so weit überschreiten, dass einige es nicht wagen werden, notwendige ärztliche Leistungen überhaupt in Anspruch zu nehmen.
Behinderten in Werkstätten mit einem Monatsverdienst unter 299 Euro soll ihr Arbeitsförderungsgeld von 26 Euro im Monat auf die Sozialhilfe angerechnet und damit faktisch gestrichen werden. Wie tief muss ein „Gemeinwesen“ sinken, wenn auf dem Rücken von Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen „gespart“  und ihnen 26 Euro im Monat gestrichen werden soll?
Weiterhin soll unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld für die Eltern auf Transferleistungen für ihre behinderten Kinder angerechnet werden und damit ebenfalls entfallen. Auch vor einer erheblichen Einschränkung der Blindenhilfe wird nicht zurückgeschreckt: Gleiches gilt für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen sowie Leistungen bei der Beschäftigung in Werkstätten.
Sparen zu Lasten der Pflege
Für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von der Familie, Nachbarn oder Freunden gepflegt werden, soll der Anspruch auf Pflegegeld gestrichen werden. Dies zeugt von einer erheblichen Ignoranz gegenüber den Pflegeleistungen im familiären und privaten Umfeld,  insbesondere den großen physischen und psychischen Leistungen, die pflegende Angehörige, Nachbarn und Freunde erbringen. Zudem fallen erheblich höhere Kosten an, wenn die Pflege von professionellen Diensten oder in stationären Einrichtungen durchgeführt wird – abgesehen davon, dass dabei häufig die notwendige Zuwendung und Menschlichkeit gegenüber den pflegebedürftigen Menschen nicht geleistet werden kann.
Auch der Anspruch auf Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger für die stationäre Pflege soll eingeschränkt werden: Ein Anspruch auf Mehrbettzimmer wäre Standard. Der Übergang in eine Pflegeeinrichtung ist für die betroffenen Menschen oft bereits eine große persönliche und finanzielle Belastung. Hierbei ist es dringend erforderlich, die berechtigten Wünsche auf  ein Mindestmaß an eigenständigem und gewohntem Wohnumfeld  zu respektieren.

Einschränkung  der Sozialgerichtsbarkeit

Auch die Rechte auf Widerspruch und Anfechtungsklagen sowie Prozesskostenhilfen sollen gekürzt werden. Versuche, die eigenständige Sozialgerichtsbarkeit mit ihren professionellen haupt- und ehrenamtlichen Richtern aufzugeben müssen bekämpft werden. Gleiches gilt für die Absichten, die Freiheit von den Prozesskosten für die betroffenen Menschen aufzuheben. Sowohl die Rechte auf Widerspruch und Klagen vor den Sozialgerichten wie auch deren Gebührenfreiheit müssen mit „Zehen und Klauen“ verteidigt werden. Dies sind wesentliche Eckpfeiler unseres Sozialstaates – insbesondere wenn es um die Rechte der Schwächsten in unserer Gesellschaft geht.<<
Wörtliche Übernahme.
Quelle:
http://www.vorwaerts.de/artikel/schaeubles-ae-giftliste-ae-fuer-behinderte


Rassistisch, diskriminierend, undemokratisch, faschistisch angehaucht, menschenverachtend - das zeichnet unsere Politiker zur Zeit am meisten aus. Es geht gegen alles, was nicht so ist, wie unsere mit wohlversorgten Politgrössen:

Benachteiligung durch neue Hartz-IV-Sätze

68 Euro weniger für Behinderte

Menschen mit Behinderungen sollen künftig nur noch 80 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes bekommen. Das sind 291 Euro. Opposition und Sozialverbände sind bestürzt.

Mehr erfahren:


http://www.fr-online.de/politik/68-euro-weniger-fuer-behinderte/-/1472596/4809172/-/index.html
 
 


1 Kommentar:

  1. Schäuble wird scheinbar, gewollt, demontiert. Es ist nicht weiter schade um ihn. Schon als Innenminister hat er bewiesen das er kein Menschenfreund ist. Eher ein verbitterter alter Mann, wie sein einstiger Weggefährte H.Kohl.

    Gruß Det

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