Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 25. November 2010

Hartz IV Anhörung Sozialausschuss

http://martins-sicht.over-blog.de/article-ergebnis-der-hartz-iv-anhorung-im-sozialausschuss-zielfuhrendes-vom-dgb-61679303.html


  4-Stunden-Sitzung, ohne dass sich eine Partei an die transparent, nach Bundesverfassungsgerichts-Urteil berechneten rund 600 € Regelsatz ran traute

Wenn ich eine Hitliste der mehr oder weniger zielführenden Sachverständigen-Stellungnahmen in der gestrigen Sozialausschusssitzung aufstellen sollte, käme der DGB mit einem Vorschlag kurz vor Sitzungsende auf Platz eins,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker fest. Sein Vorschlag, den Gesetzestext zum Regelsatz von den weiteren Gesetzesverschärfungen – beispielsweise bei Sanktionen, Wohnungskosten und mehr – abzutrennen und mit ausreichend Zeit parlamentarisch zu erörtern, wäre die einzig sachgerechte Antwort, auf das Gesetzes-Monster von Ursula von der Leyen. Ohne Not und ohne dass die Verfassungsrichter sie dazu verpflichteten, hat die Ministerin nämlich klammheimlich mal eben dramatische Gesetzesverschärfungen in ihren Entwurf eingeschlichen. Hat sie etwa geglaubt, das merkt keiner? Oder etwa gehofft, dass es beim späteren bösen Erwachen zu spät sein könnte? Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass der DGB seine Position durchhält und die ihm nahen Parteien sich dem anschließen – bis hin zur Bundesratsentscheidung.“

Aus der sich quälend hinziehenden Anhörung mit viel statistischem Klein-Klein des Bundestags-Sozialausschusses, in der sich die punktgenau ausgewählten Sachverständigen und die Parteien mehr oder weniger nur die längst bekannten Bälle zuspielten, ragten für die Hartz4-Plattform nur wenige, entscheidende Spotlights heraus. Die Ungeeignetheit des statistischen Materials, aus dem das Ministerium von der Leyen folglich die falschen Schlüsse zog, war der rote Faden, der sich durch nahezu alle Sachverständigen-Antworten zog – bei mehreren auch die Methode der reinen Konsum-Ermittlung, die keine Aussagen über die tatsächlichen Bedarfe zulasse. Man kann nur hoffen, dass bei den Ausschussmitgliedern der sozialpolitische Sachverstand gegenüber dem Fraktionszwang überwiegt und sie dies bei ihrem Stimmverhalten beherzigen:

- Für Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert ist der Gesetzentwurf hinsichtlich der Regelsätze nicht anders handhabbar als mit einer erneuten Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht.“

Und selbst das Statistische Bundesamt gestand u.a. ein:

- Eine Datenauswertung nach den einzelnen Personen im Haushalt, um valide Werte für Kinder zu ermitteln, sei nicht machbar“. Die Begründung: erheblicher Zusatzaufwand“. Und: der führte dazu, dass wir zukünftig keine Haushalte mehr finden, die dazu bereit sind.“

Da stellt sich allerdings die Frage, warum der Steuerzahler Unsummen finanzieren soll für statistischen Datenmüll, der für den benötigten Zweck überhaupt nicht nutzbar ist?“ findet Brigitte Vallenthin. Zumal die freiwillig“ mehr oder weniger konsequent und ehrlich, obendrein nur für drei Monate ausgefüllten Haushaltsbücher doch ohnehin nur eine absolut ungesicherte Datenbasis liefern.“

Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket wurde von den durch die Regierungs-Fraktionen befragten Sachverständigen fast einhellig mit Applaus bedacht. Auf den Punkt brachte es erst

- Dr. Jürgen Borchert mit den Worten: Woher nehmen wir die Überheblichkeit, dass diese Eltern ihre Kinder nicht verantwortlich“ und in Freiheit und Selbstverantwortung groß ziehen können?“ Der Landessozialrichter kommt zu dem Schluss: Geld ist geprägte Freiheit und gibt auch den Eltern eine Chance“. Er fordert: respektvoller mit den Menschen umzugehen“. Die Chipkarte würde die Eltern ausschließen.“Seine Erfahrung zeige, dass diese Eltern sich eher verschulden, als an das Geld ihrer Kinder zu gehen.“Und Bildung gehört zum Existenzminimum – Bildung bedeutet Chancengleichheit. Das heißt: nicht nur nach unten gucken sondern nach oben. Was ist beispielsweise mit Sprachen erlernen im Ausland … ?“

- Der Bundesrechnungshof rügte die Unverhältnismäßigkeit der Verwaltungskosten und das fehlende Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Zur Pauschalierung der Kosten der Unterkunft gestand selbst

- BA-Vorstand Alt ein, dass diese immer höhere Verwaltungskosten“ verursachen.
- Die meisten Sachverständigen hatten Bedenken.
- Eine vereinzelte Zustimmung gab es für eine Pauschalierung der Heizkosten: Das schaffe Sparanreize in die eigene Tasche.

Und selbst sämtliche von der CDU aufgerufenen Sachverständige meldeten in diesem Zusammenhang erhebliche Zweifel an.

Von erschreckender Ferne zur Verwaltungspraxis war die Antwort auf eine FDP-Frage zu den Sanktionen geprägt, die sich mit der Rechtsmittel-Einschränkung befasste, dass zukünftig alleine schon die Kenntnis“ der Rechtsfolgen für den Vollzug von Sanktionen ausreichen solle.

- Der Deutsche Richterbund meinte dazu: man erwarte“ daraus keine Willkür“ durch die Verwaltungssachbearbeiter.

An das heiße Eisen des vom Sachverständigen Rüdiger Böker tatsächlich - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - transparent“ und realitätsgerecht“ ermittelten bedarfsgerechten  Regelsatzes von mindestens 594,93 € traute sich allerdings keine einzige der im Bundestag vertretenen Parteien ran“, resümiert Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker. Dabei ist dieser Wert nur vorläufig und dürfte endgültig mit Sicherheit die 600er-Marke überschreiten. Bisher aber mauern Ministerium wie auch Statistisches Bundesamt mit der Herausgabe sämtlicher notwendigen Daten für die Berechnung. Und besonders beschämend für alle Fraktionen: kein einziges Wort von dem, was alle wissen und offenbar alle verschweigen wollen – nämlich der systematischen, tagtäglichen Demütigung, Schikane, Entrechtung und Willkür in der Verwaltungspraxis. Im Gegenteil: die Sachbearbeiter wurden sogar noch in Schutz genommen.“

Alle Stellungnahmen der Sachverständigen: www.hartz4-plattform.de Das Video der gesamten Anhörung im Sozialausschuss:
http://www.sozialticker.com/ausschusssitzung-zur-berechnung-der-neuen-hartz-iv-regelsaetze_20101123.html


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen