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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Dienstag, 16. November 2010

Der Bundesrechnungshof, die 1.-- Euro-Jobs und Hartz IV

Um es kurz zu machen: Der Bundesrechnungshof rügt das Gesamtwerk Hartz IV samt den 1.-- Euro-Jobs. Es hat nichts gebracht,- jedenfalls nicht den Langzeitarbeitslosen.

Den anderen allen schon, denn die kamen günstig an Arbeitskräfte. Wobei ich nicht verhehlen will, dass diese Arbeiotsverhältnisse manchmal durchaus pikant waren. Nicht jeder Mensch der zum Zwangsarbeiten verdonnert wird, hat auch wirklich Arbeitskraft. So ist das eben, wenn auch das letzte Aufgebot an Menschen an die Arbeitsfronten geworfen wird.

Was werden nun die Chefs tun, die auf die Zuschüsse gebaut haben? Werden sie die Wenigen, die es bis zu einer bezuschussten Weiterbeschäftigung gebracht hatten, wieder entlassen? Schliesslich ist so manche Kasse tatsächlich leer. Der Staat plündert überall, nicht nur bei den Ärmsten.

Es war so, dass jene Einrichtungen, die tatsächlich zusätzliche Arbeit anboten, und auch das Fördern - allerdings nach alten Vorschriften und Arbeitsagentur-Manier, mit psychologischem Profiling, das ein Witz war - nicht weiter beachtet wurden, wenn die Zeit für den 1.-- Euro-Job vorbei war. Danach durfte der 1.-- Euro-Jobber eine Weile keinen dieser Jobs mehr annehmen, sollte sich gefälligst sonstwo bewerben. Schliesslich war er doch irgendwie gefördert - oder?

Nach gebührendem Absitzen der Sinnlosigkeit gab es dann den nächsten Job. Dabei konnte es dann geschehen, dass es einer war, der nicht mit merkwürdigen Förderungsmethoden, die eigentlich keine sind, belästigt wurde. Malochen war eben angesagt, basta. Der Fallmanager kam auch nicht zum Nachsehen, ob alles so toll läuft, das sparte sich der. Der jeweilige Chef beurteilte eben, das reichte.

Doch, es ist teilweise Ausbeutung. Und kaum war bekannt, dass die 1.-- Euro-Jobs zurückgefahren werden, - doch, das weiss man schon seit einiger Zeit.- wurde auch niemand mehr eingestellt. Das wäre ja teurer geworden, und das ging nicht, die Kasse war ja leer. Dafür dürfen dann die Verbliebenen mehr arbeiten, das ist doch auch was.

Die Ausbeutung geht weiter, denn irgendwie wird das alles schon zurechtgemacht, dass es jenen passt, die das Sagen haben über Geld und Leute. Das zeigt schon die Tatsache auf, dass es kein Konzept zur Förderung der Jobber gibt, wie das gehandhabt werden sollte - und wohl auch so sein soll.

Vereinzelt gab es Erfolge, aber wie lange, und zu welchem Preis? Das ist auch die Frage, die dauernd ausgeblendet wird. Das Handwerk fordert die Abschaffung der Billig-Jobs:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,729313,00.html




Keine Stellenbeschreibung

Wie arg es wirklich steht um die Kontrollen in einzelnen Jobcentern, legt ein interner Prüfbericht der Arbeitsagentur aus dem Jobcenter Mitte offen. Bei 44 Prozent der bewilligten Maßnahmen lag keine Stellenbeschreibung vor. Das Jobcenter konnte also gar nicht sagen, ob der Einsatz der geförderten Arbeitslosen nun das gesetzlich vorgeschriebene Kriterium der "Zusätzlichkeit" einer Leistung erfüllt. In einem Drittel der Fälle reichten die Informationen nicht aus, um zu erkennen, ob die Tätigkeit "wettbewerbsneutral" sei, also nicht mit regulären Firmen konkurriert. Zudem würden in mehr als jeder dritten Maßnahme die ehemaligen Arbeitslosen an andere Einsatzorte vermittelt, von denen die Prüfer der Jobcenter nichts wussten.
Die Handwerkskammer fordert hier Sanktionen auch gegen die Träger: Wer die Anforderungen nicht einhalte, müsse für zwei Jahre von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, so wie es für reguläre Firmen gelte, die Schwarzarbeiter beschäftigen.
Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit kennt das Problem. "Die Kritik steht im Raum", sagte Sprecher Olaf Möller, "wir müssen uns die Ein-Euro-Jobs ansehen."

Den ganzen Artikel lesen:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article1452227/Abrechnung-mit-den-Ein-Euro-Jobs.html

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