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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 3. Juli 2010

Der unbekannte Schutzschirm über der Deutschen Bank



Steuerrazzia: Wer gab der Deutschen Bank einen Tipp?

Aktualisiert um 12:09 Uhr
Die Deutsche Bank ist laut einem Zeitungsbericht vorab vor einer Durchsuchungsaktion in ihren Büros gewarnt worden – in einem der grössten Wirtschafts-Strafverfahren in Deutschland.

Dies geht nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» (Samstagsausgabe) aus abgehörten Telefongesprächen zwischen Angestellten des Finanzinstituts hervor. Mehrere Bankbeschäftigte, gegen die wegen Steuerhinterziehung in grossem Stil ermittelt wird, informierten einander demnach am Abend des 27. April 2010 über eine für den nächsten Tag geplante Razzia, die dann tatsächlich erfolgte.

Mehr erfahren:

http://bazonline.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Steuerrazzia-Wer-gab-der-Deutschen-Bank-einen-Tipp/story/10473734

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