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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 27. Juli 2010

Es gibt Geld zur Bekämpfung des Rechtsextremismus - aber der Innenminister verwendet es nicht....

http://www.cop2cop.de/2010/07/27/innenminister-lasst-gelder-zur-bekampfung-des-rechtsextremismus-ungenutzt/


Innenminister lässt Gelder zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ungenutzt

27. Juli 2010 | Themenbereich: Die Linkspartei, Parteien | Drucken
“Die Bundesregierung produziert in ihrem so genannten Kampf gegen den Extremismus vor allem heiße Luft und lässt dabei Mittel zur Bekämpfung des Neofaschismus ungenutzt”, so die Schlussfolgerung der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, aus der Antwort der Bundesregierung zur Verwendung von Haushaltsmitteln gegen “Extremismus”. Jelpke weiter: “Seit Sommer 2009 gibt es im Haushalt des Innenministeriums einen Titel über 6 Millionen Euro zur Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in Ostdeutschland. Doch bis heute hat das Ministerium mit diesem Geld keinerlei inhaltliche Arbeit gefördert. Stattdessen hat die schwarz-gelbe Koalition bei diesem Titel das Wort ‘Rechtsextremismus’ durch ‘Extremismus’ ersetzt. Jeder weiß, dass es in vielen Regionen Ostdeutschlands - und nicht nur dort - massive Probleme mit gewaltbereiten Neonazis gibt. Die Bundesregierung weigert sich jedoch, die Dinge beim Namen zu nennen und hält stattdessen an ihrer ideologisch geprägten Extremismussicht fest.
Dieser Extremismusansatz vernebelt jedoch den Blick für die wirklichen Probleme. Nicht einmal Familienministerin Kristina Schröder, die die Umsetzung dieses Politikansatzes maßgeblich mit vorantreibt, kann Vorschläge unterbreiten, welche Projekte gegen den ‘Linksextremismus’ und ‘Islamismus’ denn die angekündigten zwei Millionen Euro erhalten sollen. Drei Viertel dieser Gelder bleiben für die praktische Arbeit gegen den ‘Rechtsextremismus’ bis heute ungenutzt.
Dabei gäbe es bei der Bekämpfung der extremen Rechten genug Bedarf für praktische Arbeit. Ich schlage dem Innenminister daher vor, die Mobilen Beratungen und Opferberatungen zu kontaktieren. Sie können das Geld für ihre alltägliche Antifa-Arbeit dringend gebrauchen. Sie werden ihm sicherlich schnell nützliche Tipps für eine sinnvolle Verwendung des Geldes geben können.”


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