Landkreistag fürchtet Rechenfehler
Im Hartz-IV-Regelsatz fehlt warmes Wasser
Bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes könnte dem Bundesarbeitsministerium ein schwerwiegender Fehler unterlaufen sein. Der Bedarf für die Warmwasserbereitung ging nach Informationen des Deutschen Landkreistages nicht in die Bemessung des Regelbedarfs ein.
Dem Bundesarbeitsministerium könnte bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes ein schwerwiegender Fehler unterlaufen sein. Nach Informationen des Deutschen Landkreistages ist der Bedarf für die Warmwasserbereitung nicht in die Bemessung des Regelbedarfs eingegangen. Das war früher der Fall. Um den existenziellen Bedarf zu decken, flossen bislang 6,47 Euro für das Warmwasser in den Regelsatz der erwachsenen Hartz-IV-Empfänger ein; für deren Kinder wurde ein anteiliger Betrag in den Satz eingerechnet. Das Bundesarbeitsministerium gab zu, dass die Warmwasserbereitung nicht mehr gesondert erfasst werde. Die Kosten seien Bestandteil der Strom- und Gaskosten im Regelsatz. „Die Warmwasserproblematik wird derzeit bei uns geprüft mit dem Ziel, eine Mehrbelastung für die Kommunen zu vermeiden“, sagte eine Sprecherin von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dieser Zeitung.
Mehr erfahren:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen