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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 5. Januar 2011

Merkwürdigkeiten um die Bild-Reporter im Iran



Was wollte "Bild" wirklich im Iran ?

Die Affäre um die beiden Journalisten der "Bild am Sonntag", die im Iran inhaftiert sind, lässt viele Fragen offen. Was wollten die beiden Inhaftierten die vorgaben den Sohn eine Iranerin, die wegen der Beteiligung an einem Mord zum Tode verurteilt wurde interviewen zu wollen, wirklich im Iran ? Das Interview hätte auch von Deutschland aus per Telefon gemacht werden können und ein Fotoreporter war zur Berichterstattung definitiv nicht nötig.
Zunächst einmal muss man sich über die Tatsache wundern, dass die beiden Angestellten des Springerkonzerns bei ihrer Einreise nicht angaben Journalisten zu sein. Noch mehr verwundert, dass ein Sprecher der im Springer-Verlag erscheinenden Zeitung zunächst erklärte, dass von einer Verhaftung eigener Mitarbeiter "nichts bekannt" sei. Fakt ist auch, dass die Beiden durch die Zusammenarbeit mit im Ausland ansässigen politischen Gruppen nach Täbris gekommen waren und ihr Interesse sich demnach anscheinend nur vordergründig mit der zum Tode Verurteilten beschränkte.

 Mehr lesen:


http://www.schweizmagazin.ch/news/ausland/5550-Was-wollte-Bild-wirklich-Iran.html

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