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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Donnerstag, 6. Januar 2011

Konflikt in Afghanistan militärisch nicht zu lösen




10.   Regierungsbericht: Konflikt in Afghanistan militärisch nicht zu lösen

Auswärtiges/Unterrichtung
Berlin: (hib/BOB/AH) Die Regierung geht davon aus, dass der Konflikt in Afghanistan militärisch nicht zu lösen ist. Dies ist dem ”Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Lage in Afghanistan 2010“ zu entnehmen, der jetzt als Unterrichtung (17/4250) vorgelegt worden ist. Zur Sicherheitspräsenz müsse eine ”politische Lösung“ hinzukommen: ein Prozess der Verständigung und des politischen Ausgleichs mit den Aufständischen. Die afghanische Regierung habe im vergangenen Jahr erste Schritte in Richtung einer politischen Konfliktbewältigung eingeleitet. Damit sei ein Prozess in Gang gekommen, der möglicherweise ein entscheidender Teil der politischen Bewältigung des Konflikts sein werde. Dabei müssten aus Sicht der Regierung ”nicht verhandelbare ?rote Linien‘ gelten“: Gewaltverzicht, Loslösung vom Terrorismus und Anerkennung des Verfassungsrahmens.
Der Regierungsbericht bekräftigt, dass Deutschland nicht dauerhaft militärisch in Afghanistan bleiben will. Insofern sei im vergangenen Jahr eine ”planbare zeitliche Perspektive“ des Engagement mit bewaffneten Truppen hinzugekommen. Beim Nato-Gipfel von Lissabon sei die Unterstützung für das Ziel Präsident Karzais bekräftigt worden, dass die afghanische Regierung bis Ende 2014 schrittweise die Sicherheitsverantwortung für das ganze Land übernehmen wird. Dies werde die internationale Sicherheitspräsenz in den Jahren 2011 bis 2014 ”entscheidend verändern“.
Laut Bundesregierung könnte das Jahr 2010 als ”Wendepunkt“ betrachtet werden: Es sei gelungen, mit der neuen Strategie, den Aufwuchs an truppenstellenden Nationen und der inzwischen Wirkung zeigende Ausbildung afghanischer Soldaten, die Voraussetzung dafür zu schaffen, den ”Abwärtstrend“ zu stoppen. Die internationale Gemeinschaft verfolge demnach eine gemeinsame Strategie, stellt die Regierung fest.




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