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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 14. August 2010

Röslers Piratenbucht

Nur in der Regierung kann man sich so ungeniert als Wegelagerer, Strauchdieb und Pirat aufführen, ohne, dass einem etwas passiert. Das gilt nicht nur für Minister Rösler, aber im Moment ist er damit befasst, die Leute für die Kassen auszunehmen.







http://www.randzone-online.de/?p=7097


Rösler: Und seid ihr nicht willig …

Von Gastautor | 14. August 2010
In einem ersten Entwurf zur Röslerschen Gesundheits”reform” ist eine Strafe für all diejenigen vorgesehen, die die Zusatzbeiträge nicht zahlen. Sowie sie sechs Monate “säumig” sind, soll ihnen eine “Sonderabgabe” in Höhe von zwei Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen blühen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent vor, sowie die Ermächtigung der Krankenkassen, Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe zu kassieren. Wer diese nicht zahlen kann … siehe oben.

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