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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 6. August 2010

Agenten! - Sie sind unter uns!...




Vorsicht: Ex-Geheimdienstler in Social-Networks unterwegs

von markus um 18:29 am Freitag, 6. August 2010 | 1 Kommentar
Zwölf Ex-BND-Mitarbeiter haben gerade ein Problem: Sie haben bei der Job-Suche im Social-Network Xing ihre frühere BND-Tätigkeit angebeben und dabei wohl mehr oder weniger detaillierte Angaben zu ihrer Geheimdienst-Tätigkeit gemacht. Das hat unser Auslandsgeheimdienst wohl irgendwann mal mitbekommen und nun drohen den Ex-Mitarbeitern Sanktionen. Problem in diesen Fällen ist, dass die Mitarbeiter ein Stillhalteabkommen unterzeichnen müssen und auch später nicht über ihre Tätigkeit beim BND Auskunft geben dürfen. Es ist ja zumindest beruhigend, dass das länger gedauert hat, dass der BND Social-Networks scannt. Darüber berichtet die Welt mit Bezug auf Bild: Ex-BND-Agenten plaudern bei Xing Jobdetails aus.

Mehr erfahren:

http://www.netzpolitik.org/2010/vorsicht-ex-geheimdienstler-in-social-networks-unterwegs/

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