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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 14. Juli 2010

EU-Rettungsfond für die Banken - von wegen Griechenland und so...

Stresstest: Zeugnisvergabe verschiebt sich

13.07.2010 | 15:44 |   (DiePresse.com)
Die Ergebnisse der europäischen Bankentests werden später als erwartet veröffentlicht. Nicht jeder muss seine Noten bekanntgeben. Sollte jemand "durchfallen", könnte der EU-Schutzschirm greifen.

Sollten europäische Banken bei den Stresstests durchfallen, könnte der im Mai ins Leben gerufene Notfall-Fonds einspringen. Das sagte EU-Währungskommissar Olli Rehn am Dienstag in Brüssel. Bei den Belastungstests soll die Krisenfestigkeit von 91 europäischen Banken überprüft werden. Rehn sagte, er rechne aber nicht damit, dass europäische Hilfe nötig sei.
Der europäische Rettungsschirm mit einem Gesamtumfang von 750 Milliarden Euro wurde geschaffen, um Staaten mit akuten Finanzschwierigkeiten rasch zu helfen.

Mehr erfahren:


http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/580917/index.do?direct=580793&_vl_backlink=/home/wirtschaft/international/index.do&selChannel=


Mehr dazu:

[mmmews.de]
EU-Fonds soll Banken retten: Deutsche Steuergelder für bankrotte Banken der Südschiene
Der Euro-Rettungsfonds, welcher ursprünglich nur für Pleitestaaten geschaffen wurde, soll nun auch europäischen Pleitebanken helfen. Banken, die durch den Stresstest fallen, können sich im Rettungstopf bedienen. Im Klartext heisst das: Deutsche Steuergelder für bankrotte Banken der Südschiene.
Zum Thema:
  [Radio Utopie] (29.Mai) Räteunion: Kommissare bereiten staatlich finanzierten „Bankenrettungsfonds“ und „Bad Bank“ vor
  [Radio Utopie] (9.Mai) DIE GRIECHENLAND-KRISE (VI): Der Plan der Banken von einer europäischen Soffin
  [Die Guten] (18.Mai) Chronologie, Thesen und Alternativen zum Staatsstreich der Finanzindustrie





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