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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 11. April 2010

Vielleicht denkt noch jemand daran, dass sich die Regierenden mit den Kriegsverbrechen auseinander setzen müßten -

besonders da man ja sonst immer gleich nach den Zuständigen für Menschenrechte schreit, wenn irgendwo Verdacht aufkommt.

Diese Zeiten sind längst vorbei, der Menschenrechtsrat wird schlicht ignoriert, seine Ergebnisse und Erhebungen werden abgelehnt, wenn diese gerade nicht so in den Kram passen. Und - Frau Merkel samt ihrer Regierung ist vorneweg dabei.





http://german.irib.ir/index.php/nahost/36873-ablehnung-des-goldstone-berichts-durch-die-bundesregierung


Ablehnung des „Goldstone-Berichts“ durch die Bundesregierung Drucken
Samstag, 10. April 2010 um 13:14
Berlin (IRIB) - Im Januar 2009 beschloss der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, eine Untersuchungskommission nach Israel und in die palästinensischen Gebiete zu entsenden, um die verheerenden Auswirkungen von Zerstörung und Gewalt bei der israelischen Gaza-Offensive „Gegossenes Blei“ vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 zu untersuchen. Deutschland erkennt die Ergebnisse nicht an.
Am 29.September 2009 hat der Leiter der Untersuchungskommission, Richard Goldstone, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen 575-seitigen Bericht über israelische und palästinensische Kriegsverbrechen im Kontext der Kriegshandlungen vorgelegt. In Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 5.November 2009 wurde der „Goldstone-Bericht“ bestätigt und mit 114 gegen 18 Stimmen und 44 Enthaltungen angenommen. Die deutsche Delegation hatte allerdings gegen die Resolution gestimmt. Die Linksfraktion fragt nun nach den Gründen.
In einer Kleinen Anfrage erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie nach Auffassung der Regierung „die Vorwürfe der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die in Israel und den palästinensischen Gebieten während des Gaza-Kriegs im Dezember 2008 und Januar 2009 geschehen seien, „strafrechtlich untersucht werden“ sollen. Zudem fragen sie die Regierung danach, ob „der bisherige Bericht der israelischen Regierung über armee-interne Ermittlungen den Forderungen des „Goldstone-Berichts“ nach unabhängigen, unparteilichen, transparenten und effektiven Untersuchungen“ genüge. Solche Untersuchungen hatte der Bericht gefordert.

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