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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 6. April 2010

Das Vertuschen von Morden an Schwangeren durch die Amerikaner nun auch in deutscher Sprache

Nato-Eingeständnis in Afghanistan

US-Soldaten erschießen versehentlich schwangere Frauen

 

Versuchte Vertuschung: Zwei Monate nach einer Razzia in Afghanistan räumt die Nato ein, dass US-Spezialkräfte dabei drei Frauen erschossen. Anfangs hieß es noch, sie seien Opfer einer Familientragödie geworden. Doch zivile Ermittler entdeckten Ungereimtheiten in der Darstellung der Militärs.
Kabul/London - Eine Februarnacht im Osten Afghanistans. US-Spezialkräfte durchkämmen den Ort Khataba auf der Suche nach Taliban. Aus einem Haus treten zwei Männer, einer ist mit einer Kalaschnikow bewaffnet. Der örtliche Polizeichef und sein Bruder, sie wollen nach dem Rechten sehen. Die US-Soldaten feuern sofort und ohne Warnung - und töten beide Männer.

Außerdem werden später die Leichen von zwei Schwangeren gefunden und ein totes Mädchen. Ein Nato-Sprecher erklärt, sie seien gefesselt und geknebelt gewesen, ihre Körper hätten Hieb- und Stichwunden aufgewiesen. Fazit der Militärs: Die Frauen seien offenbar schon lange vor der Razzia Opfer eines schrecklichen Verbrechens geworden, man werde eine forensische Untersuchung veranlassen.

Weiter lesen:




http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,687287,00.html

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