Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) begrüßt die Entscheidung des Berliner Senats, einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe im Bundesrat einzubringen. Nur so lässt sich die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen erreichen. Die Niederlande, Belgien, Spanien, Schweden, Norwegen, Portugal haben diesen Wandel des Eheverständnisses bereits rechtlich vollzogen. Dies spiegelt den gesellschaftlichen Wandel in Europa.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 07.07.09 ohnehin die Diskriminierung eingetragener Lebenspartner beanstandet. Es gibt also Handlungsbedarf. Die Anpassung jeder einzelnen Regelung würde einen maßlosen gesetzgeberischen Aufwand erfordern und Verwaltung und Justiz unnötig belasten. Der Senat trägt hiermit die einstimmig vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Initiative “Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt” auf die Bundesebene. Die BASJ fordert die Vertreter der übrigen Bundesländer auf, sich diesem Antrag anzuschließen.
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Informationen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) Martin Unverdorben, eMail-Adresse: basj-intern@gmx.de
Herausgeber der Pressemitteilung: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin
Siehe auch www.artikeldrei.de und www.lsvd.de
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