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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 1. April 2010

Aus dem Blogger-Netzwerk: Öffnung der Ehe – Eine Pressemitteilung des LSVD Entschließungsantrag des Berliner Senats

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) begrüßt die Entscheidung des Berliner Senats, einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe im Bundesrat einzubringen. Nur so lässt sich die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen erreichen. Die Niederlande, Belgien, Spanien, Schweden, Norwegen, Portugal haben diesen Wandel des Eheverständnisses bereits rechtlich vollzogen. Dies spiegelt den gesellschaftlichen Wandel in Europa.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 07.07.09 ohnehin die Diskriminierung eingetragener Lebenspartner beanstandet. Es gibt also Handlungsbedarf. Die Anpassung jeder einzelnen Regelung würde einen maßlosen gesetzgeberischen Aufwand erfordern und Verwaltung und Justiz unnötig belasten. Der Senat trägt hiermit die einstimmig vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Initiative “Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt” auf die Bundesebene. Die BASJ fordert die Vertreter der übrigen Bundesländer auf, sich diesem Antrag anzuschließen.
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Informationen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) Martin Unverdorben, eMail-Adresse: basj-intern@gmx.de
Herausgeber der Pressemitteilung: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin
Siehe auch www.artikeldrei.de und www.lsvd.de

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