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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 13. August 2010

Neonazis gerichtlich erlaubt



Doch doch, das gibt es - wieder - bei uns, und noch mehr. Überall begegnet man der Tendenz zur Einheitsfront: In der Apotheke begrüssen mich alle in einheitlichen, gleichfarbenen Kitteln, in der Drogerie haben alle die gleichen, neckischen, einheitsgefärbten Schürzchen an, und so ist es in vielen Geschäften. Die Uniformierung ist Trend...

Das sieht einheitlich aus, vermittelt das Geschäftslogo, farblich schon mal auch von Weitem, durch die kräftig betonten Firmenfarben, und hat Ordnung. Zudem wird ein geschlossenes Bild vermittelt: Einheitsfront am Arbeitsplatz.

Die Uniformierung zeichnet heute den arbeitenden Menschen aus, sozusagen, als Eigentum des Chefs - als Humankapital der Firma, für die gearbeitet wird, - egal zu welchen Bedingungen.

Und dann ist da noch die andere Front, die auch meistens geschlossen auftritt, und einheitlich im Look - und die wurde abgesegnet von einem Gericht. Die Nazis dürfen marschieren, während die Front der anderen ausgeschlossen wurde. Der DGB - Deutsche Gewerkschaftsbund - die Vertretung der Arbeitenden sozusagen, wurde gesperrt, als links eingestuft zusammen mit den anderen Linken, aber die Nazis dürfen marschieren.

Und wieder wird ein weiteres "Nie wieder!" ausgehebelt, und gezeigt, dass dies alles doch wieder geht. Es braucht ja nur einige Polizisten zu wenig, die auch von Frau Merkel mit eingespart wurden unter anderem, und schon dürfen sie wieder - die Nazis. Immerhin sind sie ordentlich, und alles was links ist eben nicht - da ist das Chaos, befand der zuständige Richter.

Oh, doch, es muss wieder ausgesprochen werden, dass die Tradition der SA, des BDM-Getues wieder auflebt, gerichtlich gutgeheissen wird, und alles was anders ist diskreditiert wird - auch die Demokratie. Wenn das Schule macht, wird es so weiter gehen, und alle Vielfalt, alles an demokratischen, lebendigen Bewegungen der Menschen wird suspekt sein.

Auch die Juden zählen mal wieder nichts, - was ist mit den 6 Millionen getöteten Menschen? Was ist mit den vielen Millionen Kriegstoten weltweit? Egal, haben wir alles wieder, zählt nichts mehr. Vorausgegangen ist allerdings eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG, 1 BvR 2636/04 vom 12.5.2010 -das öffentlich wenig beachtet wurde. Damit ist eine Grundlage vorhanden, auf der eben so geurteilt werden kann, wie es nun geschehen ist.

Nachzulesen ist dieses Urteil hier:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100512_1bvr263604.html


Dass der Deutsche Gewerkschaftsbund zu den linken Radikalen gefügt wurde durch das Urteil, ist fast wie eine bittere Satire...

Hier der Bericht:


Gerichtsentscheidung

Neonazi-Marsch genehmigt - Gegendemo verboten


Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Neonazi-Propagandamarsch erlaubt und eine DGB-Gegendemo verboten. Begründung: Für beides gebe es nicht genug Polizisten, die Rechtsradikalen hätten ihre Veranstaltung zuerst angemeldet - und vor allem gehe von den Linken mehr Gefahr aus. Die Empörung ist groß.

Mehr lesen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711611,00.html

5 Kommentare:

  1. Deutsche Panzer rollen ja auch wieder
    außerhalb unserer Grenzen.

    Das braune Gespenst hat doch nie aufgehört
    zu spuken,nur hat es sich lange unsichtbar
    gemacht.

    Nie wieder Krieg von deutschem Boden aus,
    wurde gebetsmühlenartig gepredigt.

    Hat nicht lange gehalten!

    Im Stechschritt in die nächste Katastrophe
    und keiner konnte wiedermal wissen.

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  2. Ich war der Meinung, die Nazis wären nach den immer noch gültigen Gesetzen der Alliierten als Verbrecherorganisation verboten. Aber die Gerichte, auch das BVG, halten sie offenbar für normale Teilnehmer am demokratischen Diskurs. Das Urteil zu den Wehrmachtsausstellungsgegnern kannte ich tatsächlich noch nicht. Ziemlich unfassbar.


    In deinem Text finde ich diese Stelle irgendwie verkehrt:

    "die Vertretung der Arbeitung sozusagen"

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  3. @rausgucker
    Danke für den Hinweis auf den Fehler, habe ihn ausgebessert.

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  4. In einem "demokratischen Land" wie dem Unseren ist es nun mal so, daß eine Diskriminierung, egal in welcher Form, von Menschen aufgrund ihrer politischen oder religiösen Ansicht verboten ist!
    Bei den "besseren" Menschen, also den Linken, ist es aber auch so, das die ihre Blödheit nur ausdrücken können, wenn sie Steine und Flaschen werfen oder Autos anzünden. Damit sind sie allesamt Kanditaten für das Zuchthaus. Ich habe noch keinen "Rechten" gesehen, der Steine wirft oder Autos anzündet! Bei so genannten, politisch motivierten Gewalttaten stehen linke Spinner und ähnlich gelagertes Gesocks an erster Stelle!
    Ist auch irgendwie verständlich: Kein Job, keine Bildung, keine Lust, kein Verstand. Einfach nur Nichts! Das man solche Typen nicht auf die Strasse lassen kann ist, mit Blick auf die Sicherheit im Land doch nur verständlich!

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  5. Jaja, die Sicherheit. Ist schon klar. Dass es aber nicht nur darum geht, ist etwas anderes. @Anonym: Wie jung bist Du? Hast Du jene Zeit, nach den Nazis mit Hitler, erlebt, in der es dann hiess: Nie wieder! ?
    Gesocks - naja wer so denkt, der kann wohl nicht anders. Nach den Gründen fragen, gerade auch dann, wenn es schwer fällt, ist nicht die Art der Rechten.
    Zitat: "In einem "demokratischen Land" wie dem Unseren ist es nun mal so, daß eine Diskriminierung, egal in welcher Form, von Menschen aufgrund ihrer politischen oder religiösen Ansicht verboten ist! "

    Und was tust Du?

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