Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 16. August 2010

Hartz IV Politik




http://www.randzone-online.de/?p=7106


Hartz IV: “Neues” von der von der Leyen

Von Klaus Wallmann sen. | 16. August 2010
Arbeitsministerin von der Leyen soll doch tatsächlich Fehler eingeräumt haben. Die Führung der Union müsse uns Bürgern die Politik deutlicher begründen und erklären. “Die CDU, auch ich, haben da zu wenig getan.” (Spiegel) Nun, derlei “Selbstkritik” hören wir nicht zum ersten Mal, doch wie es mit den “Erklärungen” der bürgerlichen Politiker so aussieht, daß beweist ganz aktuell die Entlarvung der Merkelschen “Brückentechnologie” durch die Energie-Monopole.

Aber auch Frau von der Leyen hat bereits “Erklärungen” abgegeben, die weniger erklären als verschleiern. So erst jüngst in der Diskussion um die “Rente mit 67″, als sie ihre Position damit “begründete”, daß 40 Prozent der 60- bis 64-jährigen in der Bundesrepublik beschäftigt seien. Eine “herzhaft gefälschte” Meldung, schrieb Karl Weiss in der “Berliner Umschau”.
Ihre neuen Erklärungen im “Spiegel” zu einer elektronische Bildungs-Card für Hartz-IV-Kinder sollte man also mit einer gewissen Vorsicht genießen. Den Vorwurf der Diskriminierung begegnet sie nun damit, daß diese Chipcard “nach und nach” allen Kindern” zur Verfügung stehen solle. Eigenartigerweise dämpft dies nicht einmal die diesbezügliche Kritik aus den eigenen Reihen. Wie also die meinige?
Frau von der Leyen orientiert sich mit ihrer Chipcard an der Stuttgarter Familiencard. Mit dieser können in Stuttgart Kinder bis zu 16 Jahren aus Familien mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro zu ermäßigten Preisen Kultur- und Sporteinrichtungen besuchen. Indem die Arbeitsministerin dies aufgreift, macht sie den von Hartz IV betroffenen Kindern zwar ein soziales Zugeständnis, doch zugleich verbirgt sie dahinter erneut einen Leyenschen Pferdefuß. Denn die christliche Dame will die Leistungen eben nicht wie in Stuttgart als zusätzliche zur Verfügung stellen, sondern als Teil der Hartz-IV-Leistungen.
Kein Bargeld, keine Erhöhung des Regelsatzes. Statt dessen plant sie, den Eltern die Verfügungsmacht über einen Teil der Hartz-IV-Leistungen zu entziehen. Womit sie erneut die Demagogie unterstützt, nach der die Hartz-IV-Empfänger nicht mit Geld umgehen können. Womit auch sie faktisch alle Hartz-IV-Familien unter Generalverdacht stellt, unfähig oder unwillig zu sein, für ihre Kinder zu sorgen. Das ist genauso unverschämt und genauso diskriminierend wie die ganze Gutschein-Idee der christlich-sozialen Monopolpolitiker. Denn die von Hartz IV betroffenen Eltern sparen eher bei sich selbst als bei ihren Kindern. Deren gesellschaftlich-soziale Ausgrenzung ist nicht auf die Eltern, sondern auf die volksfeindlichen Hartz-IV-Gesetze und die daraus resultierende zunehmende Armut zurückzuführen. Doch dies wollen und dürfen von der Leyen und Konsorten nicht erklären, geschweige denn begründen.
Zu recht kommt Frau von der Leyen also auch mit ihren jüngsten “Erklärungen” nicht aus der Schußlinie der Kritik und des Protests. Selbst die bayrische Sozialministerin Haderthauer (CSU) spricht von einem “kollektiven Misstrauenvotum gegenüber Arbeitslosen”. Statt der Ausweitung der Bevormundung ist die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze nötig, wie auch der Ausbau der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche und deren kostenlose Benutzung für Kinder aus Hartz-IV-Familien, so DGB-Vorstandmitglied Buntenbach.
Inzwischen rudert die Arbeitsministerin denn auch heftig zurück. Plötzlich soll es die Chipcard für alle Familien geben, unabhängig vom Einkommen. Doch der Leyensche Pferdefuß ist damit nicht vom Tisch. Die Anrechung auf die Hartz-IV-Bezüge soll offensichtlich bleiben, um so dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wenigstens formal nachzukommen.
Gleichzeitig erwägt man in Unionskreisen nun, daß sich arbeitslose Eltern auf Maßnahmen zur Förderung ihrer Kinder verpflichten müssen, bevor sie Geldleistungen erhalten. Welche Maßnahmen “förderungswürdig” sind, daß entscheidet natürlich der Staat. Auch diese tolle Idee läuft also auf Diskriminierung und weitere Bevormundung hinaus.
Frau von der Leyen hat nun wieder “erklärt” und “begründet”, doch an den Fakten führt kein Weg vorbei. Der Hartz-IV-Regelsatz muß sofort auf mindestens 500 Euro erhöht werden. Und generell bleibt die Forderung “Hartz IV muß weg!” Statt dessen ist für die gesamte Zeit der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld sowie eine ausreichende Sozialhilfe für arbeitsunfähige Menschen einzuführen. Alles was darunter liegt, ist weder zu erklären noch könnte man es begründen.
Klaus Wallmann sen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen