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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 4. August 2010

Guido Westerwelle erklärt...




Außenminister zu Afghanistan-Einsatz

Gezielte Tötung laut Westerwelle rechtens

Die gezielte Tötung von Taliban-Führern in Afghanistan ist nach Worten von Außenminister Guido Westerwelle rechtlich gedeckt. Hier gehe es "nicht um Legitimität, sondern um Legalität", sagte Westerwelle. Er betonte, dass "gegnerische Kämpfer im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt" im Rahmen des Völkerrechts "gezielt bekämpft werden können und auch dürfen".

Mehr lesen:

http://www.tagesschau.de/inland/westerwelle586.html


Ergänzung von Fefe:

Update: Kurzer historischer Hinweis noch: genau so haben das die Nazis gemacht mit ihrer Rechtfertigung. Die haben immer zur Verhaftung ausgeschrieben und dann sind die Leute immer "auf der Flucht erschossen" worden. Und so sah es nicht auf den ersten Blick wie ein politischer Mord oder eine "gezielte Tötung" (was für ein Ausdruck!) aus.

http://blog.fefe.de/?ts=b2a74c87

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