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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Dienstag, 3. August 2010

Finanzminister beleidigt Küstenwache

Nun bekommen es schon Teile der Polizei spüren, wie es ist, wenn Menschen die ihre Pflicht tun wollen, als unnütze Kostenfaktoren bezeichnet werden, die übertreiben...

http://www.cop2cop.de/2010/08/03/finanzminister-jenseits-von-anstand-und-gutem-geschmack/


Finanzminister: Jenseits von Anstand und gutem Geschmack!

3. August 2010 | Themenbereich: Gewerkschaft der Polizei, Interessenvertretungen, Niedersachsen | Drucken
Finanzminister Möllring hat sich anlässlich der Pressekonferenz der Landesregierung bei der Begründung seines Sparpakets verbaler Entgleisungen bedient und damit zahlreiche Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei vor den Kopf gestoßen. Das Vorhaben, nur noch den Küstenschutz durch die Wasserschutzpolizei wahrnehmen zu lassen und die Sicherung der Binnengewässer den Polizeiinspektionen zu übertragen, hat der Finanzminister damit begründet, dass die Wasserschutzpolizei im Binnenland nicht ausgelastet sei. NDR-Info (http://www.ndrinfo.de/programm/sparkursreaktionen100.html) hat ihn folgendermaßen zitiert:
“Bei der Wasserschutzpolizei ist es ja so, dass kaum ein Mensch diesen Überwachungsdruck, den die Schiffe haben, aushalten würde. Wenn an jedem Kanal eine Wasserschutzpolizeiinspektion sitzt, da kommt dann ein Schiff vorbei. Dann freuen die sich und kontrollieren das von oben bis unten. Und warten dann darauf, dass am nächsten Tag das Gleiche vorbei kommt.”
Dietmar Schilff, stellvertretender Vorsitzender der GdP: „Die Aussagen des Finanzministers zeugen von Respektlosigkeit und absoluter Unkenntnis über die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei. Niedersachsens Wasserstraßen erschöpfen sich nicht mit dem Stichkanal in Hildesheim, den Möllring wohl vor Augen hatte. Selbst eine unbestritten schwierige Haushaltssituation rechtfertigt es nicht, diejenigen abzuwerten, deren Arbeit wichtiger Bestandteil der Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit ist.”
Dass die Haushaltsaufstellung unter dem Druck des verfassungsrechtlichen Neuverschuldungsverbotes nicht einfach ist, wird nicht bestritten. Unhaltbar ist es aber, Menschen, die tagtäglich ihrer anspruchsvollen Arbeit nachgehen, so hinzustellen, als seien sie ein unnützer Kostenfaktor, der das Land in die Armut treibt.
Selbst wenn der Finanzminister nicht gerade für sein Fingerspitzengefühl bekannt ist, ist er nach Auffassung der GdP mit dieser Aussage zu weit gegangen und hat fehlenden Anstand und fragwürdigen Geschmack unter Beweis gestellt.
Die GdP erwartet eine Intervention des Innenministers, um Finanzminister Möllring in seine Schranken zu weisen!


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