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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Montag, 2. August 2010

Die blanke Verachtung für die Menschen...




Immer mehr leben Politiker und sogenannte Leistungsträger ihre blanke Verachtung für die Menschen allgemein vor, und wundern sich danach, wenn die Jugend dies nachahmt und in Taten umsetzt, mit denen nicht gerechnet wurde.

Das Geschrei ist dann immer gross, denn keiner der erhaben sich Dünkenden hinterfragt sich selber und sein Verhalten Bis über die Halskrause verstrickt in Rücksichtnahme nur auf sich selber merken sie nicht, wie verheerend die Eindrücke sind, die sie selber von sich erschaffen.

Keiner der Herrschenden will es wahrhaben, wie sehr sich die Menschen von ihnen abwenden, weil sie nicht mehr glaubwürdig sind. Das beste Beispiel dafür ist die Trauerfeier für die Getöteten der Loveparade:


http://www.randzone-online.de/?p=6949


Duisburg: Der wirkliche Trauermarsch

Von Klaus Wallmann sen. | 2. August 2010
Vollmundig hatte die Stadt Duisburg eine große Trauerfeier für die Toten der “Loveparade” angekündigt. Zahlreiche “Spitzen”politker kamen, doch der Massenansturm, mit dem man angesichts der aufgebotenen Sicherheitskräfte und den dutzenden leer bleibenden DVG-Bussen, die die Trauernden zum Stadion transportieren sollten, blieb aus. Die bürgerlichen Medien begründen das heute damit, daß die Menschen bereits genug getrauert hätten, daß alle Tränen geweint seien.

Dem steht allerdings der Schweigemarsch am Nachmittag des gleichen Tages gegenüber, den jugendliche Raver per Internet initiiert hatten. Ab 15 Uhr versammelten sich die Jugendlichen am Hauptbahnhof, die eine Stunde später zum Böninger Park in der Nähe des Unglücksortes zogen. Während des Marsches stieg die Zahl der Trauernden auf mehr als 5.000. Im Park wurden die Namen der Toten verlesen, ein Vaterunser gesprochen und dann stiegen 21 schwarze und 511 weiße Luftballons für die Toten und Verletzten der “Loveparade” in den Himmel.
Trotz der leisen Töne dieses Schweigemarsches stellten die Menschen natürlich die Frage nach den Hintergründen, war die Wut über die Profiteure und karrieresüchtige Politiker, die Unzufriedenheit über die herrschenden Verhältnisse zu spüren. Ein Grund für die Demagogie der bürgerlichen Medien, ein Grund auch für das riesige Polizeiaufgebot, das angesichts dieses wirklichen Trauermarsches der Jugend von den Herrschenden im Hintergrund bereitgehalten wurde.
Klaus Wallmann sen.

Die Armen in diesem Land werden gerne ermahnt, dass sie nicht alle Ansprüche gleich umsetzen müßten, denn man müsse den Staat nicht voll ausnutzen. Doch jene, die ermahnen, die Politiker, lassen selber keine Gelegenheit aus, ihre finanziellen Zustände so sichern, dass sie ja alles mitnehmen an Geld was geht: Dabei gehen sie schon mal über Leichen:


http://www.spiegelfechter.com/wordpress/3766/die-unmoral-des-oberburgermeisters?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+DerSpiegelfechter+%28Der+Spiegelfechter%29


Sauerlands Unmoral

Was wäre passiert, wenn OB Sauerland kurz nach der Katastrophe die politische Verantwortung übernommen hätte und zurückgetreten wäre? Er wäre eine tragische Figur geworden, die trotz Fehlentscheidungen dennoch Verantwortung gezeigt und ihr Gesicht behalten hätte. Dafür ist heute zu spät, Sauerland hat bewiesen, dass er weder moralisch noch charakterlich geeignet ist, Führung und Verantwortung zu übernehmen. Sauerland ist damit eine tragische Momentaufnahme, auf der man den Verfall der Integrität der Eliten erkennen kann. Menschen wie Sauerland schätzen die Privilegien ihres Amtes ungemein, sind aber nicht bereit, die Verantwortung, die ein solches Amt mit sich bringt, zu übernehmen.
Da man selbst einem Adolf Sauerland einen politischen Restverstand zuschreiben muss, stellt sich natürlich die Frage, warum er durch sein unwürdiges Verhalten nicht nur die Opfer brüskiert, sondern auch seine eigene Person öffentlich demontiert. Der Verdacht, es ginge Sauerland nunmehr nur noch um den schnöden Mammon, ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Nachdem Blogs und die Presse bereits viele falsche Informationen über Sauerlands Versorgungsansprüche gestreut haben, ist es an der Zeit, einiges richtigzustellen.

Pensionsansprüche

Bevor Adolf Sauerland in das Amt des Oberbürgermeisters gewählt wurde, war er Lehrer – zuletzt arbeitete er als Oberstudienrat an einem Berufskolleg in Krefeld. Der Bund der Steuerzahler nennt in seiner vielzitierten „Pensionsberechnung“ eine Anspruchszeit von 18 Jahren, aus denen man eine Pensionshöhe von rund 35% des letzten Gehalts berechnet. Diese Zahlen sind allerdings nicht nur irreführend, sondern sogar falsch. Sauerland blickt auf 28 Jahre im öffentlichen Dienst zurück und hat daher einen Pensionsanspruch auf 50,23% seines letzten Gehalts – in diesem Falle wären dies mindestens 5.596 Euro pro Monat. Doch was nutzt der höchste Anspruch, wenn man ihn nicht verwirklichen kann? Zwischen der Traumpension und dem sofortigen Rücktritt steht nämlich das Gesetz.
Wenn ein Wahlbeamter zurücktritt, kündigt er damit das Beamtenverhältnis und verliert den Anspruch auf eine Pension. Natürlich steht dieser Ex-Beamte in der Beamtenrepublik Deutschland nicht ohne eine Altersvorsorge dar, wie es einige Presseberichte suggerieren. Verliert ein ehemaliger Beamter seine Pensionsansprüche, wird er versorgungsrechtlich auf den Status eines Angestellten zurückgestuft – im Behördendeutsch nennte sich dieser Vorgang Nachversicherung. Sauerlands Arbeitgeber müssten in einem solchen Falle für ihn den Rentenbeitrag, der ihm bei gleichem Lohn als Angestellten zugestanden hätte, nachzahlen. Wenn Adolf Sauerland aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden würde, hätte er somit zwar eine etwas geringere Altersvorsorge, würde aber ganz sicher nicht auf Hartz-IV-Niveau absinken. Doch diese Erwägungen sind nur graue Theorie, da Sauerland ein spezieller Fall ist.

Currywurst oder schwarze Trüffel?

Bevor Sauerland Wahlbeamter wurde, war er als Lehrer ein normaler Beamter. Im Regelfall lassen sich Beamte vor dem Antritt eines Wahlbeamtenpostens auf unbestimmte Zeit beurlauben. Tritt ein zuvor beamteter Oberbürgermeister zurück, verliert er also nicht den Beamtenstatus und somit auch nicht die Pensionsansprüche. Bei einem sofortigen Rücktritt wäre Sauerland ab morgen wieder normaler Beamter. Theoretisch müsste ihm das Land Nordrhein-Westfalen dann eine Lehrerstelle zuweisen. Wer aus Sauerland also ein Opfer der Versorgungsgesetze macht, agiert unredlich. Auch einem Oberbürgermeister muss es zuzumuten sein, bei Versagen in seinen alten Job zurückzukehren. Dass Sauerland von dieser Perspektive nicht allzu begeistert ist, spielt da keine Rolle. Es gibt nun einmal keinen Rechtsanspruch auf schwarze Trüffel und Glamour in Cannes – aber Currywurst in Krefeld und der Pensionsanspruch eines A14-Oberstudienrats sind mehr, als ein Großteil der Bevölkerung im Alter erwarten kann. Für Opferrhetorik taugt der Fall Sauerland jedenfalls nicht.
Um der A14-Pension und der Currywurst in Krefeld doch noch zu entgehen, hat sich Sauerland jedoch einen bürokratischen Trick ausgedacht. Wenn er vom Rat der Stadt abgewählt wird, bezieht er bis zu seinem theoretischen Dienstende im Jahr 2014 71,75% seiner regulären Bezüge als „Ruhegehalt“ – er bekäme also mindestens 8.032 Euro pro Monat ohne jegliche Gegenleistung. Da die Pensionsansprüche natürlich mitwachsen, könnte er im Jahr 2014 auf stolze 32 Dienstjahre zurückblicken und einem Pensionsanspruch von 57,4% seines letzten regulären Gehalts zurückgreifen – und mit einer Luxuspension von 6.147 Euro kann man schon standesgemäßer leben als mit einer Lehrerpension, die bei gleicher Dienstzeit „nur“ 2.688 Euro betragen würde.

Goldener Fallschirm von der Linken

Ausgerechnet die Fraktion der Linken hat nun im Duisburger Rat den goldenen Fallschirm gereicht, mit dem Sauerland abspringen will. Mit ihrer Ankündigung, Sauerland abzuwählen, befreit sie die CDU von der absurden Konsequenz, ihrerseits eine Abwahl des eigenen Oberbürgermeisters anzukündigen und sich damit von dieser übergroßen Bürde zu befreien. Jeder Duisburger Ratsherr, der Sauerland auf diese schändliche Art und Weise aus der Verantwortung fliehen lässt, unterstützt durch seine Stimme den Verfall von Anstand und Moral in der politischen Führungsschicht. Sauerland muss zurücktreten und darf sich nicht durch eine goldene Hintertür aus der Verantwortung stehlen.
Sollte Sauerland, wie von ihm gewünscht, aus dem Amt gewählt werden, könnten ihm allerdings noch die Gerichte einen Strich durch die Rechnung machen. Schon die Eröffnung eines strafrechtlichen Verfahrens würde automatisch ein disziplinarrechtliches Verfahren nach sich ziehen. Sollte Sauerland eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bekommen (auch auf Bewährung), so könnte ihm sein Dienstherr in einem Disziplinarverfahren sämtliche Pensionsansprüche aberkennen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dies auch für die Ansprüche aus seiner Zeit als Lehrer gilt. So könnte es sein, dass Sauerland doch noch kleinere Brötchen backen muss. Ob den Angehörigen der 21 Todesopfer damit geholfen ist, darf jedoch getrost bezweifelt werden.
Jens Berger

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