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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 5. Juli 2010

Machen Sie nichts !



http://www.radio-utopie.de/2010/07/05/enquetekommission-internet-machen-sie-nichts-machen-sie-keine-neuen-gesetze/


Enquêtekommission Internet: “Machen sie nichts. Machen sie keine neuen Gesetze.”

Von petrapez | 5.Juli 2010
Zur Zeit findet im Bundestag eine Debatte der Enquêtekommission Internet und digitale Gesellschaft statt.

Richter, Experten, Professoren von Universitäten und Vertreter aus der Wirtschaft trugen ihre Beurteilungen zur weiteren geplanten Internetregulierung als eingeladene Sachverständige vor.
Golem zitierte einige Ansichten der Gutachter, die überwiegend der Meinung sind, dass mit Internetsperren und Urheberrechtsverschärfungen schon genug angerichtet worden ist:
Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und Richter für IT-Fragen
“Machen sie nichts. Machen sie keine neuen Gesetze. Die Marktregulierung sei formal unbrauchbaren Gesetzen wie dem Zugangserschwerungsgesetz mit dem Kern der Internetsperren vorzuziehen,”
Rainer Kuhlen, Informatikprofessor an der Universität Konstanz
“Gesetze sind bislang ein “Disable-Mittel” gewesen, mit denen Vorgänge im Internet und in der Informationstechnologie blockiert worden sind…Im Urheberrecht haben sie eine katastrophale Kommerzialisierung des Wissens geschaffen.”
Jörg Müller-Lietzkow vom Institut für Medienwissenschaft der Universität Paderborn
“Machen sie keine neuen Gesetze… Nur bei Abbildungen von Kindesmissbrauch im Internet sind härtere Gesetze nötig. Völlig nutzlose Stoppschilder, wie sie die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen einführen wollte, sollten schnell wieder vergessen werden.”
Lars Hinrichs, der Gründer von Politik Digital und Xing
“Internetsperren sind populistisch. Nötig ist es, international zusammenzuarbeiten, um Missbrauchsdarstellungen aufzuspüren und wirksam zu löschen.”
Die Experten forderten auch einen Universaldienst, um alle in Deutschland lebenden Menschen verpflichtend mit Breitbandinternet zu versorgen.
Wolfgang Coy von der Berliner Humboldt-Universität
“Die Menschen müssen so ein Recht auf informationelle Grundversorgung bekommen. 1 MBit/s sind dafür nicht ausreichend, gerade wenn das Recht auf die Mediennutzung im Internet ausgedehnt werden sollte. Zudem haben die Menschen ein Recht auf vertrauliche und sichere Kommunikation. Mit der Einführung von IPv6 ist zu überlegen, ob eine Grundverschlüsselung eingeführt werden könnte.”
Digitale Informationen müssen frei sein, davon dürfe es nur ganz wenige Ausnahmen geben – darin waren sich die Experten einig.
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Quelle: http://www.golem.de/1007/76235.html

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