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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 14. Juli 2010

Diätenorgien

Es ist das Tüpfelchen auf i des gesamten Polit-Wahnsinns, der uns geboten wird, dass sich die Landtagsparlamente die Diäten erhöhen, nachdem sich im Bundestag die Abgeordneten schon ihre Automatismen geschaffen hatten. Jedes Jahr ein wenig mehr, wobei das Wenige doch einige Hunderter Euro ausmacht. Als Ausgleich dafür, dass sie sich die Luxuszulagen weggestrichen haben, verordneten sie sich Sonderzahlungen, und machten aus dem Landtagsjob eine Vollzeitstelle. Wie diese mit Arbeit angefüllt werden soll, ist allerdings noch nicht bekannt.

Parlament

Landtag erhöht von 2011 an die Diäten

Reiner Ruf, veröffentlicht am 14.07.2010 
 
Stuttgart - Der Landtag hat am Dienstag die Schlussrunde der großangelegten Parlamentsreform eingeläutet. Dabei geht es um die Erhöhung der Diäten bei gleichzeitiger Absenkung der Altersversorgung. Außerdem sollen die bisherigen Funktionszulagen neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2000 mit Blick auf den Thüringer Landtag verfügt, die weit verbreitete Zulagenpraxis in den Parlamenten einzuschränken.

Weiter lesen:


http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2557091_0_9223_-parlament-landtag-erhoeht-von-2011-an-die-diaeten.html

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