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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 12. Juli 2010

Das Verbot der IHH durch Bundesinnenminister ist schändlich und rechtswidrig - IHH protestiert, und Cop2Cop berichtet

Verbot der IHH durch Bundesinnenminister ist schändlich und rechtswidrig 

“Das Verbot der „Internationalen Humanitären Hilfsorganisation e.V.” (IHH) durch den Bundesinnenminister ist schändlich und rechtswidrig”, sagte der Vorsitzende der IHH e.V., Mustafa Yoldas in einer ersten Erklärung und teilte zugleich mit, dass rechtliche Schritte gegen die Verbotsverfügung unverzüglich eingeleitet werden.
Die IHH wurde heute mit der Begründung verboten, sie unterstütze die HAMAS und richte sich damit gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe würde die IHH in Palästina ansässige „so genannte Sozialvereine, die der HAMAS zuzuordnen sind” unterstützen und somit mittelbar die HAMAS entlasten, so das BMI.
„Nicht das Verhalten der IHH ist zynisch, wie es der Bundesinnenminister herausstellt, es ist das Verbot des BMI, das alle Voraussetzungen des Zynismus erfüllt. Das Verbot ist infam und menschenverachtend, da es Hilfsorganisationen und alle Menschen anmahnt, den Opfern der völkerrechtswidrigen Unterdrückung der israelischen Regierung keine humanitäre Hilfe mehr zukommen zu lassen”, sagte Yoldas.

Mehr lesen:

http://www.cop2cop.de/2010/07/12/verbot-der-ihh-durch-bundesinnenminister-ist-schandlich-und-rechtswidrig/


 

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