Also, irgendwie ist Herr Guttenberg doch nicht so beliebt wie vorgegeben wird...
Die nächste Katastrophe wartet schon auf ihn in Form einer Anzeige:
Zeitungsbericht
22.02.2011 Guttenberg soll Doktortitel zu früh geführt haben
Verteidigungsminister Guttenberg findet keine Ruhe: Ihm droht eine Strafanzeige, weil er sich früher als befugt "Dr." genannt haben soll.
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) muss sich nicht nur den Vorwurf gefallen lassen, Teile seiner Dissertation abgeschrieben zu haben. Nun steht er einem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge auch unter Verdacht, seinen Doktortitel geführt zu haben, bevor er dazu befugt war.
Mehr erfahren:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article12620127/Guttenberg-soll-Doktortitel-zu-frueh-gefuehrt-haben.html
Für mich ist es verwunderlich, dass niemand auf den naheliegenden Gedanken zu kommen scheint, dass ein durch Schwindel erworbener Dr-Titel nicht befugt geführt werden kann, somit jedenfalls ein Verstoß gegen den § 123 a StGB vorliegen dürfte, also erstatte ich insofern Anzeige:
AntwortenLöschenhttp://freegermanysobottka.blogspot.com/2011/02/strafanzeige-gem-132-stgb-gegen-karl.html