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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 27. Februar 2011

Die Geschichte von den falschen Genen des Thilos Sarrazin hat eine Fortsetzung

Am 24. 2. 2011 brachte ich den Link zum Interview der BUNTEN mit Sararazins Sohn. Dieser Link funktioniert nicht mehr, denn Sarrazin liess erwirken, dass der Bericht aus dem Netz genommen wird.

Sein Sohn, der von Hartz IV lebt, sei psychisch labil und unter Vormundschaft.

Es ist schon besch..... wenn man einen Vater mit Einfluss hat.

..."Der springende Punkt im aktuellen Fall ist jedoch die Frage, ob hier – wie Anwalt Schertz argumentiert – eine "Ausnahmesituation ausgenutzt" worden ist, in der das Magazin sich das Interview verschaffte. Aus dem Umfeld der Bunten verlautet dagegen, man habe sich in der Sache nichts vorzuwerfen. Dem Vernehmen nach war das mehr als einstündige Interview bereits am 31. Januar geführt worden, Fotoshooting in der Wohnung des Politiker-Sohnes inklusive. Doch erst nach der Veröffentlichung sei das Anwaltsschreiben eingegangen. Auch von einer möglichen psychischen Instabilität des Betroffenen will beim Magazin niemand etwas gewusst haben, dazu habe es "null Hinweise" gegeben. Im Gegenteil: Der Sohn habe einen klaren Eindruck gemacht und sehr genau abgewogen, was er im Interview sagen wollte. Zudem gebe es ein öffentliches Interesse daran, dass der Vater sich öffentlich an Klischees abarbeitet, während er im engsten familiären Umfeld mit der Realität der Hartz IV-Empfänger konfrontiert sei"...

Mehr dazu lesen:

http://meedia.de/nc/details-topstory/article/die-bunte-und-das-unautorisierte-interview_100033420.html

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