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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Freitag, 25. Februar 2011

Ja, ich habe auch einen Beruf, den ich nie geliebt habe...

...aber immerhin hat mir die Ausbildung an der FH Spass gemacht. Es gibt viele Gründe, warum nichts weiter daraus geworden ist.

Aber, ich habe niemals abgeschrieben, das wäre lächerlich gewesen.

Hier nun etwas für unsere Kanzlerin:


http://offenerbrief.posterous.com/causa-guttenberg-offener-brief-von-doktorande

Causa Guttenberg

Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin

Offener Brief vom 24. Februar 2011

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

als Doktorandinnen und Doktoranden verfolgen wir die gegenwärtige Diskussion um die Plagiatsvorwürfe gegen den Bundesminister der Verteidigung, Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg, mit großer Erschütterung und noch größerem Unverständnis. Wir haben den Eindruck, dass Sie mit aller Macht versuchen, einen Minister zu halten, der trotz massiver Gegenbeweise immer noch die Behauptung aufrecht erhält, er habe in seiner Doktorarbeit nicht bewusst getäuscht.
Mit dieser Vorgehensweise beschädigen die Bundesregierung und die Abgeordneten der Koalition nicht nur sich selbst, sondern viel mehr.
Zu Guttenberg musste bereits in der letzten Woche mehrfach Abstand von seinen zuvor beteuerten Aussagen in Bezug auf seine Dissertation nehmen. Die Internetgemeinde hat es in einer beispiellosen Art und Weise geschafft, eine Vielzahl von eindeutigen Plagiaten in der Dissertation von Herrn zu Guttenberg zu belegen. Diese Indizien sind von jedermann einzusehen und überprüfbar. Es nimmt kaum Wunder, dass sich Plagiatsexperten darüber einig sind, dass man hier nicht mehr von einigen „peinlichen Fehlern“ reden kann. Es handelt sich um massive, systematische Täuschung. Zu Guttenberg hat große Teile seiner Dissertation – und dies offenbar mit großem Ehrgeiz – zusammenkopiert und Quellen vertuscht, um sich den Doktortitel zu erschleichen, mit dem er dann nicht zuletzt auf Wahlplakaten geworben hat. Die Universität Bayreuth hat diesen Vorwurf nicht ausräumen können. Angesichts des Umfangs und der Anzahl der Plagiate wissen Sie genauso gut wie wir, dass am Ende der genauen Überprüfung durch die Universität nur ein Ergebnis stehen kann, was die Täuschungsintention des Ministers angeht. Man kann dies nicht „unbewusst“ tun.
Diese Täuschung als solche zu benennen, hat dabei nichts mit der Zugehörigkeit des Ministers zu einer bestimmten Partei zu tun. Auch von den Politikern der Opposition würden wir den Rücktritt als Minister fordern, hätten sie ihr Ehrenwort gegeben, ihre wissenschaftliche Leistung eigenständig und nur unter Zuhilfenahme der angegebenen Hilfsmittel erstellt zu haben, und dann trotzdem in massiver Weise dagegen verstoßen.
Herr zu Guttenberg hat am 23. Februar 2011 in der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag darauf verwiesen, er wolle nur nach seiner Tätigkeit als Verteidigungsminister beurteilt werden. Er hat dabei auf eine Formulierung von Ihnen angespielt, wonach Sie ihn nicht als „wissenschaftlichen Assistenten“ eingestellt hätten.
Dies ist eine Verhöhnung aller wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie aller Doktorandinnen und Doktoranden, die auf ehrliche Art und Weise versuchen, ihren Teil zum wissenschaftlichen Fortschritt beizutragen. Sie legt darüber hinaus nahe, dass es sich beim Erschleichen eines Doktortitels um ein Kavaliersdelikt handele und dass das „akademische Ehrenwort“ im wirklichen Leben belanglos sei.
Bei der Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis geht es nicht um „Fußnoten“, nicht um Kinkerlitzchen, die angesichts größerer politischer Probleme vernachlässigenswert sind. Es geht um die Grundlagen unseres Arbeitens und Vertrauenswürdigkeit. Wir bemühen uns daher in unserer eigenen Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen, diesen hohen Anforderungen jederzeit nachzukommen. Wenn wir dies nicht tun, laufen wir (zu Recht) Gefahr, von der Universität verwiesen zu werden.
Die meisten von uns unterrichten zudem jüngere Studierende. Nicht selten ist es unsere Aufgabe, ihnen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Wir halten die Studierenden dabei dazu an, von Anfang an sehr genau darauf zu achten, korrekt zu zitieren und jedes Hilfsmittel als solches kenntlich zu machen. Wir tun dies nicht, weil wir „Fußnotenfanatiker“ sind oder im „Elfenbeinturm“ sitzen und nicht wissen, was im wahren Leben zählt. Es geht uns schlicht darum, das Verständnis dafür weiterzugeben, dass wissenschaftlicher und damit gesellschaftlicher Fortschritt allein dann möglich ist, wenn man sich auf die Redlichkeit in der „scientific community“ verlassen kann. Verstoßen unsere Studentinnen und Studenten gegen diesen Kodex, sind wir gehalten, ihre Prüfungsleistung als ungenügend zu bewerten. Bei erneutem Verstoß droht in aller Regel die Exmatrikulation. Nach einer solchen Entscheidung bleibt der Eintritt der Betroffenen in viele Berufe zurecht verwehrt – auch in Berufe, in denen die persönliche Integrität weniger bedeutend sein mag als im Amt des Bundesverteidigungsministers.
Vielleicht sind wir altmodisch und vertreten überholte konservative Werte, wenn wir die Auffassung hegen, dass Aufrichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein Werte sein sollten, die auch außerhalb der Wissenschaft gelten sollten. Herr zu Guttenberg schien bis vor kurzem auch dieser Meinung zu sein.
Forschung leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung. Redliche und innovative Wissenschaft ist eine Grundlage des Wohlstands in unserem Land. Wenn der Schutz von Ideen in unserer Gesellschaft kein wichtiger Wert mehr ist, dann verspielen wir unsere Zukunft. Wir erwarten für unsere wissenschaftliche Arbeit keine Dankbarkeit, aber zumindest den Respekt, dass man unsere Arbeit ernst nimmt. Durch die Behandlung der Causa Guttenberg als Kavaliersdelikt leiden der Wissenschaftsstandort Deutschland und die Glaubwürdigkeit Deutschlands als „Land der Ideen“.
Möglicherweise aber halten Sie unseren Beitrag zur Gesellschaft schlicht für vernachlässigenswert. Dann möchten wir Sie aber bitten, in Zukunft nicht mehr von der von Ihnen selbst ausgerufenen „Bildungsrepublik Deutschland“ zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner*
*Anmerkung: Wir vertreten selbstverständlich nur unsere eigene Position, nicht die der Institution, der wir zugehörig sind.

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