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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 17. Februar 2011

So wird das heute gemacht:

"Das Regime von König Hamad wollte die Demonstranten am Lulu-Platz nicht einfach vertreiben – es ging darum, möglichst hart zuzuschlagen: „Jemandem vor mir haben sie den Kopf geschossen“, wird eine junge Journalistin im Kurznachrichtendienst Twitter zitiert. „Sie haben einen Mediziner zusammengeschlagen und dann wieder losgelassen, damit du nicht bei uns stirbst‘“, schreibt ein anderer.

Und der „New York Times“-Journalist Nicholas Kristof tweetet unablässig: „Etwa zehn Rettungssanitäter wurden von der Polizei angegriffen. Ich habe mit ihnen gesprochen und ihre Verletzungen gesehen“ – „Die Regierung hat verboten, dass Ambulanzen ausrücken, sagt das Krankenhaus“ – „Ein Krankenwagen-Fahrer hat mir gerade erzählt, ein saudischer Offizier habe ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, er bringt ihn um, wenn er Verletzten hilft.“ Mindestens fünf Menschen starben. Die Räumung des Platzes in der Nacht zum Donnerstag sollte wehtun, so scheint es. Darauf deuten nicht nur schwer überprüfbare Internet-Äußerungen hin, sondern auch glaubwürdige Berichte. 

Schon der Zeitpunkt der Räumung passt eher zu einem Überfall, als zu einer geordneten Polizeiaktion: Es war offenbar mitten in der Nacht, als die Einsatzkräfte kamen. Ohne Warnung – so Augenzeugen – gingen sie mit Tränengas, Knüppeln und Blendgranaten auf die schlafende Protestierer los, die hier seit drei Tagen in einem provisorischen Zeltlager ähnlich jenem auf dem Tahrir-Platz in Kairo für größere Mitsprache der Bevölkerung in dem Emirat demonstriert hatten, insbesondere für die Rechte der schiitischen Bevölkerungsmehrheit.

Schrotladungen im Gesicht und Brustkorb

Und Reporter der „New York Times“ berichten aus den Krankenhäusern der Stadt noch Schwerwiegenderes: Dort seien Menschen eingeliefert worden, denen offenbar Schrotladungen ins Gesicht und den Brustkorb gefeuert wurden, offenbar während sie lagen. Nach Angaben der schiitischen Oppositionspartei Wifak fehlte noch von mindestens 60 Demonstranten jede Spur. "

Den ganzen Bericht lesen:

http://www.welt.de/politik/ausland/article12578164/Das-Regime-von-Koenig-Hamad-ist-in-Panik-geraten.html

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