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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 19. Februar 2011

So, aber nun noch einige Nachrichten

Nach dem Angriff auf Tanklaster in Kundus

Mordanklage gegen Bundeswehroffiziere abgelehnt

zuletzt aktualisiert: 18.02.2011 - 11:47
Düsseldorf (RPO). Der Luftangriff in der Nähe der nordafghanischen Stadt Kundus wird für die beiden beteiligten Bundeswehroffiziere keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wies in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss einen Antrag zurück, mit dem eine Mordanklage gegen die Offiziere erzwungen werden sollte.

Mehr erfahren:



Asse: Rückholung kostet zwei Milliarden

Braunschweig. Die Bergung des Atommülls aus dem maroden Endlager Asse soll zwei Mil­liarden Euro kosten. Diese Zahl verbreitete die Braunschweiger Zeitung am Freitag unter Berufung auf eine neue Schätzung des Bundesumweltministe­riums.

Weiter lesen:

http://www.jungewelt.de/2011/02-19/048.php


Baden-Württemberg

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Kanzlerin Merkel erntet in Tübingen laute Buhrufe

Weil sich Angela Merkel nicht ins Goldene Buch von Tübingen eintrug, wurde sie lautstark ausgebuht. Nutznießer war der grüne Bürgermeister.

Etliche Buh-Rufe für die Bundeskanzlerin, frenetischer Applaus für den Grünen-OB – so hatte sich die CDU ihre Wahlkampfveranstaltung in Tübingen (Baden-Württemberg) wohl nicht vorgestellt. Aber die rigorose Weigerung von Angela Merkel (CDU), sich ins Goldene Buch der von einem Grünen regierten Stadt einzutragen, haben ihr viele Tübinger offensichtlich übel genommen.

Mehr darüber lesen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article12588994/Kanzlerin-Merkel-erntet-in-Tuebingen-laute-Buhrufe.html

Eigener Kommentar dazu:

Von Bürgermeistern wird häufig erwartet, dass sie sich diversen Personen und Einrichtungen gegenüber neutral verhalten. Umso mehr müßte dies dann auch von einer Bundeskanzlerin erwartet werden können, die ebenfalls neutrales Verhalten ausüben sollte, wenn sie Städte und Gebiete, Kommunen und Bürgermeister des Landes besucht, das sie nun einmal regiert so wie es ist - demokratisch, solle man annehmen.
Wie es mit ihrer Gesinnung bestellt ist, zeigt dieses Vorkommnis nun sehr deutlich.


Im Gegenzug wäre zu fordern: Bundeskanzlerin boykottieren, wegen undemokratischem Verhalten.



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