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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Montag, 21. Februar 2011

Die Afghanistan-Show...

...ist mit Guttenberg eine bittere Real-Satire, in der live gestorben wird...


http://www.duckhome.de/tb/archives/8906-Embedded-Talk-Show,-Mazar-i-Sherif,-Afghanistan.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Duckhome+%28Duckhome%29


Embedded Talk-Show, Mazar-i-Sherif, Afghanistan

Embedded Talk-Show, Mazar-i-Sherif, Afghanistan


Bert Steffens,
Freier Philosoph,
Andernach

Also, was dieser blonde, locker-lockige Gottschalk in der Stierkampfarena von Palma de Mollorca bisher konnte, das kann der streng gegelte, stets passend modisch auftretende Herr Guttenberg mit seiner blonden, durch Benefizgalas, BUNTE-Interviews, Bayreuth-Festspiele und RTL-Auftritte öffentlichkeitsgehärtete Ehefrau schon lange.
Wetten dass?

(Dieses Essay war erstmals am 16.12.2010 im Netz, ist aber - was die Grundgesetzwidrigkeit des Kriegseinsatzes anbetrifft, nach wie vor noch aktuell. Zudem offenbart der Text einiges zur Persönlichkeit des Herrn zu Guttenberg, die auch ganz aktuell und wiederholt in Frage gestellt wird.)

Embedded Talk-Show, Mazar-i-Sherif, Afghanistan


Bert Steffens,
Freier Philosoph,
Andernach

Also, was dieser blonde, locker-lockige Gottschalk in der Stierkampfarena von Palma de Mollorca bisher konnte, das kann der streng gegelte, stets passend modisch auftretende Herr Guttenberg mit seiner blonden, durch Benefizgalas, BUNTE-Interviews, Bayreuth-Festspiele und RTL-Auftritte öffentlichkeitsgehärtete Ehefrau schon lange.
Wetten dass?
Ist ja auch kein Wunder. Dem vergleichsweise geradezu lächerlichen Stierkampfarena-Ambiente Gottschalks, mühsam verstärkt durch Stars, Sternchen und Wettkandidaten, setzt Guttenberg kriegserprobte Kerle und ebensolche Frauen entgegen, echte Soldaten und Soldatinnen, echte Militärhubschrauber und echte Militär-Einsatzfahrzeuge in einem echten Militär-Hangar – und das alles mitten in einem echten Krieg!
Embedded PR-Show als embedded Talk-Show – einfach toll!
Und zudem - was ist schon das Blut von unschuldigen, unfreiwilligen Stieren, das im Sommer in der Stierkampfarena von Palma de Mallorca zum Vergnügen der Massen vergossen wird, gegen ein Kriegsgebiet, in dem echtes Menschenblut fließt, Blut beispielsweise von afghanischen Bürgern, Taliban-Kämpfern und von harten deutschen Männern (und vielleicht auch bald von Frauen), die in Afghanistan, bzw. am Hindukusch - rund 5000 km von ihrer Heimalt entfernt – freiwillig unser Deutschland „verteidigen“?
Quotenkönig Gottschalk? Lächerlich! Gottschalks Zeiten als Quotenkönig sind vorbei.

Hinzu kommt: Guttenbergs sich stets telegen zeigende Ehefrau Stephanie, hat bereits RTL2-Erfahrungen (RTL2 ist Spezialist für Sex-Werbung) mit ihrer Anti-Kinder-Missbrauchs-Show „Innocence in Danger“ sammeln können. Und als ob deren Auftritt in Mazar-i-Sherif nicht bereits für die Vorbereitung einer Talk-Show reichen würde, wird das ganze noch unterstützt vom Quotensucher und Berufs-Small-Talker aus dem Sat.1-Stall namens J. B. Kerner (früher ZDF).
Für die Guttenbergs und für Kerner kann die Quote nur noch in himmlische Höhen steigen. Schief gehen kann da nichts.
Oder vielleicht doch?

Nun – es könnte ja sein, das der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern - im Weiteren kurz nur „mündige Bürger“ genannt - auffällt, dass die neue TV-Showbühne in Mazar-i-Sherif gar nichts zu suchen hat, weil schon die Bundeswehr selbst mangels eines grundgesetzgemäßen Verteidigungsfalles dort gar nichts zu suchen hat.

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürger endlich auffällt, dass der Kriegseinsatz deutscher Soldaten nicht nur gegen Art. 26 Abs. 1 GG, sondern u. a. auch gegen Art. 87a Abs. 2 GG, § 80 StGB verstößt.

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürger endlich auffällt, dass der Kriegseinsatz deutscher Soldaten gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, hier des ungefragten afghanischen, aber auch des deutschen Volkes verstößt.

Es könne ja sein, dass – wegen des sich längst ankündigenden, unvermeidbaren Unheils eines Misserfolgs (nicht nur) deutscher Soldaten - den mündigen Bürgern, wie auch der Generalbundesanwältin, die Notwendigkeit und Berechtigung der vom hiesigen Autor erstatteten STRAFANZEIGE vom 16.11.2001 (1) auffällt. Diese richtete sich „gegen
1) die [damaligen] Mitglieder des Kabinetts der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Gerhard Fritz Kurt Schröder, Berlin und
2) verschiedene Bundestagsabgeordnete der SPD, soweit diese nicht bereits dem Kabinett angehören und
3. verschiedene Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, soweit diese nicht bereits dem Kabinett angehören und
4) verschiedene Bundestagsabgeordnete der CDU und
5) verschiedene Bundestagsabgeordnete der CSU und
6) verschiedene Bundestagsabgeordnete der FDP und
7) verschiedene Verantwortliche der Bundeswehrführung,
WEGEN der Vorbereitung eines Angriffskrieges i.S.d. § 80 StGB, hier gegen Afghanistan,“
wie auch GEGEN - so die erneute STRAFANZEIGE des hiesigen Autors vom 30.08.2008 (2) -
„1) Mitglieder des Kabinetts der derzeitigen Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, Berlin und
2) Abgeordnete des Bundestages, soweit diese nicht bereits dem Kabinett angehören und dem Einsatz in Afghanistan zugestimmt haben und
3) Verantwortliche der Bundeswehrführung, soweit diese dem Einsatz in Afghanistan zugestimmt haben, WEGEN
a) Durchführung und Unterstützung andauernder kriegerischer Handlungen nach einem zuvor erfolgten Angriffskrieg gegen und zum Schaden von Afghanistan;
b) einer seit dem Jahre 2002 andauernder Besetzung Afghanistans;
c) Mitverantwortung am Tod deutscher Soldaten und Bewohnern Afghanistans auf Grund der vorgenannten Bundeswehreinsätze.“

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürger endlich auffällt, dass bisher keiner der in Deutschland politisch für den Krieg in Afghanistan Verantwortlichen dort einen „gefallenen“ Sohn oder eine „gefallene“ Tochter beklagen musste.

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürger endlich auffällt, dass bereits in der STRAFANZEIGE vom 16.11.2001 vor Terrorakten in Deutschland als Folge aus der Kriegsbeteiligung in Afghanistan gewarnt wurde.

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürger auffällt, dass eine Vermengung einer Talk-Show mit dem Schauplatz eines menschenverachtenden Krieges, nur der Kriegsverharmlosung dienen soll und damit in besonderer Weise gegen allgemein unbestritten ethische Grundsätze verstößt.

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürger auffällt, dass eine Talk-Show mitten im Kriegselend, nur den persönlichen, egoistischen Interessen eines wohlhabenden Jungpolitikers dienen soll, dem dazu jedes Mittel Recht zu sein scheint, offenbar auch getragen von einem durch nichts zu rechtfertigenden Beifall deutscher Bürger und Medien.

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürger endlich auffällt, dass sie im Bundeskabinett keinen TV-Show-Star, sondern nur einen Verteidigungsminister – mit Betonung auf „Verteidigung“ und nur den Gesetzen unterworfen – haben wollen.

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürger endlich auffällt, dass – trotz aller „anbetungswürdigen“ Optik eines „adligen“ Ehepaares und trotz eines imaginären „Charismas“ - der sogenannte „Adel“ seit gut 90 Jahren abgeschafft ist und die Anbetenden somit nur den eigenen Wahnvorstellungen erliegen.

Es könnte ja sein, dass der Mehrheit der mündigen Bürgern endlich auffällt, dass wir in Deutschland keinen nicht existenten „Adel“, sondern das Gegenteil davon dringend brauchen: Demokraten, denn: Da, wo alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG), kann es keine Fürsten, keine Herzöge und Grafen, keine Freiherren (und Freifrauen) und keine Barone oder Junker geben.

Es könnte aber auch sein, dass unmündige Bürger ganz anders reagieren.
Es könnte sein, dass eine Mehrheit oder auch Minderheit von unmündigen Bürgern bei den nächsten Wahlen wieder dafür sorgen, dass überwiegend Bürger aus ihrer Mitte als“ ihre Vertreter“ in den Bundestag oder die Landesparlamente gelangen, die nicht dem Grundgesetze gemäß die Interessen des Volkes, sondern nur die eigenen, der ihrer Partei oder der von Lobbyisten und deren Auftaggeber vertreten.

Deutsche Regierungen wollten und wollen mit ihrer „Parlamentsarmee“ anderen Völkern die Demokratie „beibringen“.
Eine im mehrfachen Sinne phantastische Idee! Hervorragend! Fangen wir damit doch, ganz ohne Armee und nur mit dem Grundgesetz bewaffnet, in Deutschland an.

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(1) Siehe Stichworte im Internet: „Bert Steffens“ + Afghanistan“
(2) wie vor.


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