Urteil zu Plagiat-Vergehen
„In soldatischen Kernpflichten versagt“
Wer als Soldat ein Plagiat erstellt, ist nach der Rechtsprechung „als Vorgesetzter disqualifiziert“. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2001, das die Degradierung eines Oberleutnants bestätigte, hieß es zu Begründung: „Wahrheitspflicht hat besondere Bedeutung.“
28. Februar 2011Wer als Offizier der Bundeswehr eine Hausarbeit abschreibt, der fällt nicht nur durch eine Prüfung. Er begeht auch ein Dienstvergehen, das sogar mit einer Degradierung geahndet werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 14. November 2001, aus dem die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dienstagsausgabe) zitiert, einen Oberleutnant zum Leutnant herabgestuft, der an einer Universität der Bundeswehr die Hausarbeit eines Kameraden aus dem Vorjahr nahezu wörtlich abgegeben hatte.
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