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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 28. Februar 2011

Wer als Soldat ein Plagiat erstellt, ist nach der Rechtsprechung „als Vorgesetzter disqualifiziert“. --- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2001 --- gilt das nur für alle anderen, aber nicht für Guttenberg?

Urteil zu Plagiat-Vergehen

„In soldatischen Kernpflichten versagt“

Wer als Soldat ein Plagiat erstellt, ist nach der Rechtsprechung „als Vorgesetzter disqualifiziert“. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2001, das die Degradierung eines Oberleutnants bestätigte, hieß es zu Begründung: „Wahrheitspflicht hat besondere Bedeutung.“

28. Februar 2011 


Wer als Offizier der Bundeswehr eine Hausarbeit abschreibt, der fällt nicht nur durch eine Prüfung. Er begeht auch ein Dienstvergehen, das sogar mit einer Degradierung geahndet werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 14. November 2001, aus dem die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dienstagsausgabe) zitiert, einen Oberleutnant zum Leutnant herabgestuft, der an einer Universität der Bundeswehr die Hausarbeit eines Kameraden aus dem Vorjahr nahezu wörtlich abgegeben hatte.

Mehr darüber erfahren:
http://www.faz.net/s/Rub1ED0C280BBA14ACAB16800E2F760DF3E/Doc~E642290B3666B4EBE9B88B15856544462~ATpl~Ecommon~Scontent.html


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