Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 17. Februar 2011

Die Leistung kann wegfallen, da sich die Armen mittlerweile an die Armut gewöhnt haben. Welch grandiose Gesetzesbegründung!



Arme Menschen? Aber nicht in Deutschland. In Indien und Afrika sind die Menschen wirklich arm. Hier? Was erzähle ich nur. Mein Nachbar? Was geht mich mein Nachbar an. Wer keine Arbeit hat, ist selbst dran schuld.

http://heut-schon-gedacht.blogspot.com/2011/02/bild-und-co-zeigen-wirkung.html


Undurchschaubares Nehmen und Geben

Rudolf Stumberger 17.02.2011

Während bei Hartz IV noch über die Höhe des Regelsatzes verhandelt wird, wurden bereits 2,5 Milliarden Euro gekürzt

Die Funktion des befristeten Zuschlags ist überholt. Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld wurde zwischenzeitlich für ältere Arbeitnehmer wieder verlängert. Zudem sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - insbesondere ihre Höhe – inzwischen allgemein bekannt, so dass sich potenziell Betroffene bereits während des Bezugs von Arbeitslosengeld gegebenenfalls auf die Höhe der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einstellen können.

Im Klartext: Die Leistung kann wegfallen, da sich die Armen mittlerweile an die Armut gewöhnt haben. Welch grandiose Gesetzesbegründung! 

Den ganzen Artikel unbedingt lesen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34212/1.html


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen