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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mittwoch, 9. Februar 2011

SPD-Antrag zur stärkeren Regulierung der Zeitarbeit gescheitert

Ausschuss für Arbeit und Soziales
Berlin: (hib/ELA/KT) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einen Antrag der SPD-Fraktion (17/4189) zur stärkeren Regulierung der Leiharbeitsbranche in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten dagegen, von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Die SPD-Fraktion hatte in ihrem Antrag unter anderem gefordert, dass Leiharbeitskräfte spätestens nach vier Wochen wie Stammbeschäftigte entlohnt werden müssten. Daneben sei ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn festzusetzen als unterste Grenze für die Vergütung in Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht verliehen wird. Arbeitsverträge mit Leiharbeitskräften, die auf die Dauer eines Einsatzes im Entleihbetrieb befristet sind, sollen nach dem Willen der SPD-Parlamentarier nicht mehr erlaubt sein. Die Betriebsräte in den Entleihbetrieben müssten wirksame Mitbestimmungsrechte für in ihren Betrieben eingesetzte Leiharbeitskräfte haben, heißt es in dem Antrag. Zudem sollte der Leiharbeitseinsatz nach einem Jahr beendet sein. Dauert er länger, sei eine Festanstellung angemessen, heißt es weiter. ”Wenn wir diese Regelungen haben, wird Leiharbeit dennoch attraktiv sein“, betonte die SPD-Fraktion, schließlich bleibe die Flexibilität für die Entleihbetriebe erhalten. Leiharbeit werde durch die Änderungen aber ”gute Arbeit“ sein. Was für die Unternehmen attraktiv sei und was nicht, darüber ließe sich trefflich streiten, konterte die CDU/CSU-Fraktion. Dort stieß auf Unverständnis, dass Parlamentarier der SPD-Fraktion Leiharbeitsverhältnisse als ”prekäre Arbeitsverhältnisse“ bezeichneten. Das sei nicht der Fall: Leiharbeiter hätten einen festen Arbeitsvertrag, Ansprüche auf Entgelt im Krankheitsfall, auf Urlaub und Kündigungsschutz. Die Unionsfraktion plädierte zudem dafür, statt von ”Leiharbeit“ von ”Zeitarbeit“ zu sprechen, dies sei ”menschenwürdiger“. Die Zeitarbeit sei ”der Jobmotor am Arbeitsmarkt“, hieß es auf Seiten der Union. Jede dritte Neueinstellung finde derzeit über Zeitarbeit statt, in der derzeitigen Wirtschaftslage sei das Instrument für die Unternehmen sehr wichtig. Änderungen bei der Zeitarbeit plant jedoch auch die CDU/CSU-Fraktion: Bei der Frage einer Lohnuntergrenze und der Frage der möglichen Dauer der zeitlichen Überlassung werde man Lösungen finden. Die Zeitarbeit sei für viele Arbeitslose ein ”Steg in den Arbeitsmarkt“, betonte auch die FDP-Fraktion. Immerhin hätten 40 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Arbeitnehmer keine berufliche Qualifikation. ”Wir wollen den Steg ausbauen zur Brücke mit Geländer, sie wollen den Steg abreißen“, hieß es dort. Bei der Frist etwa, nach der der Grundsatz Equal-Pay gelten soll, sei es ein guter Weg, die Tarifpartner aufzufordern, ”hier einen Vorschlag zu machen“.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte Zahlen aus einer aktuellen Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Danach verdienten 10,5 Prozent der Leiharbeiter weniger als 1.000 Euro im Monat, 21,7 Prozent weniger als 1.200 Euro. Das sei zu wenig angesichts der Tatsache, dass immerhin 60 Prozent der Leiharbeiter eine Berufsausbildung hätten. Vielen Unternehmen ginge es um Lohndumping und nicht darum, Auftragsspitzen abzufedern. Man wolle der Wirtschaft nicht die Flexibilität nehmen, hieß es bei den Grünen, doch Equal Pay müsse von Anfang an gelten. Dies forderte auch die Linksfraktion, die betonte, dass jeder Tarifvertrag ohnehin Einstiegsentgelte für die Einarbeitungszeit enthalte. Warum die SPD-Fraktion noch einmal eine Frist von vier Wochen bis zur Angleichung der Bezüge vorsehe, stieß dort auf Unverständnis. Da die Linksfraktion weitergehende Forderungen als die SPD-Fraktion hätte, etwa einen Flexibilitätszuschlag für Zeitarbeiter, werde man sich der Stimme enthalten.



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