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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Montag, 5. Juli 2010

Gegen Faschismustendenzen



http://www.spiegelfechter.com/wordpress/3496/wider-den-moraltotalitarismus?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+DerSpiegelfechter+%28Der+Spiegelfechter%29


Wider den Moraltotalitarismus!

geschrieben am 05. Juli 2010 von Spiegelfechter
Armes Land der Bayern. Fast jeder vierte volljährige Bewohner des stolzen Freistaats ist gestern dem Ruf der Fit-for-Fun-Dogmatiker gefolgt und hat sich in einem Volksbegehren für die Einführung des schärfsten Anti-Raucher-Gesetzes in Deutschland entschieden. Die Diktatur des Pöbels hat wieder einmal über die Unvernunft gesiegt. In Bayern wird damit bereits in wenigen Wochen der Tabakgenuss selbst in separaten Gaststättenräumen mit geschlossenem Lüftungssystem und in kleinen Eckkneipen verboten sein. Dem gesundheitsbewussten Jogger ist es auch schwerlich zuzumuten, täglich verschwitzt an Kneipen vorbeizuhasten, in denen übergewichtige Genussmenschen beieinander sitzen und sich bei einem alkoholischen Getränk oral an Giftstängeln berauschen und der Gemütlichkeit und der Geselligkeit frönen. Mit der Sünde kommt das Verderben und das ewige Leben erreicht nur der Tugendhafte.
Doch dieser Teilerfolg ist der Anti-Raucher-Lobby noch nicht genug. Heute gehört uns Bayern und morgen die ganze Welt? Nun plant man bereits den bundesweiten Angriff auf die Freiheit von Wirten und ihren Gästen. Armes Deutschland, wohl den Bundesländern, in denen die Landesverfassung hohe Hürden für Volksbegehren eingebaut hat.

Verbotswahn

Wie konnte es überhaupt so weit kommen, dass das ehemalige Volk der Dichter und Denker und der Richter und Henker sich selbst seiner Freiheit beraubt? Der Michel hat eine neue alte Marotte wiederentdeckt, den Ruf nach Verboten. Das gefällt dem Michel gut, liebt der Michel doch Autoritäten, die ihm sagen, was er zu tun und zu lassen, zu denken und zu meinen hat – und wann er in Polen einmarschieren soll. War es früher der preussisch geprägte Ordnungssinn, der in Form von Obrigkeitswahn, vorauseilendem Gehorsam des deutschen Biedermanns und reglementierender Bürokratie unser Leben formte, so haben sich die Pickelhauben von gestern mit den Latzhosen von heute verbündet. Der Gesundheits-, Ernährungs- und Ökowahn der gut situierten, aber politisch desillusionierten und weltanschaulich sinnentleerten Mittelschicht mit Bildungshintergrund, hat sich längst zu einer Religion entwickelt.
“Wer mehr als Hunger hatte, war einst Denker. Heute ist Denker, wer die Sattheit nicht länger erträgt.”
Walter Fürst

Ähnlich dem religiösen Puritanismus zielt der moderne Moraltotalitarismus auf das Verbot als Form der manifestierten Selbstverneinung. Und wer sich selbst veneint, der entwickelt einen latenten Neid. Wer Ehebruch und Homosexualität dämonisiert, hat oft selbst eine langweilige Ehe oder ist ein verkappter Schwuler. Wer täglich joggt, seine Knäckebrot isst und dem Alkohol abgeschworen hat, schaut oft mit Argwohn auf seinen Nachbarn herab, der am Samstag Abend rauchend mit seinen Freunden bei einem kühlen Bier in der Kneipe klönt. Sieht der Herr Nachbar denn nicht ein, dass er sich selbst schädigt? Das muss man ihm doch verbieten, wenn er denn nicht selber im Stande ist, sich vor sich selbst zu schützen. Man meint es doch nur gut mit ihm …

Lustfeindlichkeit ist wieder gesellschaftsfähig

Alles, was Spaß macht, ein wenig Wärme, Abwechslung und Komfort verspricht, das Selbstbewusstsein stärkt oder die kleine Flucht aus dem Alltag organisiert – zumal die preiswerten Vergnügungen des kleinen Mannes -, soll eingeschränkt, reglementiert, verteuert, wenn nicht gar verunmöglicht werden. Es ist bestürzend und in seiner Systematik nahezu grotesk.
Dabei ist die gesamte Diskussion um Rauchverbote an Realitätsferne schwerlich zu überbieten. Der Staat oktroyiert im Namen einiger Bürger anderen Bürgern Gesetze, die an der Realität dieser Bürger komplett vorbeigehen. Natürlich ist der Gesundheits- und somit der Nichtraucherschutz ein hohes Gut, dem auch vom Gesetzgeber nachgegangen werden muss. Dennoch muss sich der Gesetzgeber auch hier an die Verhältnismäßigkeit halten. Ein Rauchverbot in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden und Speisegaststätten wird von einem Großteil der rauchenden und nichtrauchenden Besucher begrüßt.

Parallelwelten

In klassischen Kneipen herrscht allerdings eine andere Realität vor. Selbst wenn der Wirt die Möglichkeiten hat, separate Raucher- und Nichtraucherräume anzubieten, hat er nach dem neuen bayerischen Gesetz nicht die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob in den separaten Räumlichkeiten geraucht werden darf oder nicht. Auch muss sich die Eckkneipe, die jahrelang kein Mitglied der Fit-for-Fun-Gesellschaft mehr gesehen hat, deren Diktat unterwerfen.
“Je mehr Verbote, umso ärmer das Volk.”
Laotse
Eine Alterskontrolle bei den Besuchern und ein klar sichtbarer Warnhinweis für unbedarfte Gäste müssten hier als Signal doch eigentlich ausreichen – “Wer mein Etablissement betritt, setzt sich einer latenten Gefährdung seiner Gesundheit aus”. Der mündige Bürger wird abwägen, die Freiheit des Besuchs einer solchen Gaststätte gegen die Unfreiheit, sich latent schädigen zu lassen, einzutauschen. Alles andere ist Bevormundung des Wirts und seiner Gäste.
Wer als Jugendlicher eine Striptease-Bar besuchen will, wird schließlich auch vom Wirt dieses Etablissements qua Gesetz dazu aufgefordert, draußen zu bleiben. Der Gesetzgeber vertritt nun einmal die Ansicht, dass einem jungen Mann, der bei der Bundeswehr bereits das Töten lernen darf, nicht zuzumuten ist, eine entblößte weibliche Brust zu sehen. Hier wird der – vermeintliche – Schutz der seelischen und körperlichen Integrität eines Individuums vor dessen Freiheit gestellt. Dennoch käme (noch) niemand auf die Idee, diese Freizeitbeschäftigung auch volljährigen Menschen zu untersagen. Warum soll dies beim Besuch einer Raucherkneipe anders sein?

Freizeitdiktat

Mit den Raucherkneipen stirbt auch ein Stück regionaler Kultur. Nicht jeder Bürger kann oder will in Wellness-Tempeln speisen und seine Getränke in hippen Lounges oder Erlebnisgastronomietempeln zu sich nehmen. Die verräucherte Kneipe um die Ecke hat ebenso ihre Daseinsberechtigung wie der klassische Musikclub oder der Bierpub. Letztendlich entscheidet der Gast, wo er seine hart erarbeiteten Euros ausgeben will. Möchte er dies lieber in einer Atmosphäre tun, die auch Reinraumkriterien erfüllt, so kann er dies tun. Die freie Entscheidung des Wirts sorgt, wie auch bei anderen Unternehmern, für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg – spielt er Jazz oder Volksmusik, bietet er seinen Gästen Bier zum Sparpreis oder hippe Cocktails für 10 Euro an, erlaubt er den Tabakkonsum oder verbietet er ihn?
Ob dieses Gesetz verfassungskonform ist, muss Karlsruhe noch entscheiden. Bereits bei einem früheren Verfahren stellte der Verfassungsrichter Johannes Masing fest, “dass [ein totales Rauchverbot in Gaststätten] mangels Interessenausgleich unverhältnismäßig [sei] und die Gefahr paternalistischer Bevormundung in sich [berge]“. Daher sehe er “keinen hinreichenden Grund, den Rauchern die ‘Kultur des Tabakgenusses bei Speis und Trank’ auch zu verbieten, wo es aus Gründen des Nichtraucherschutzes nicht erforderlich [sei]“. Ob diese Grenze der Verhältnismäßigkeit durch das neue Gesetz gegeben ist, dürfte daher wohl letztlich erst in Karlsruhe entschieden werden.
Die Herrschaft der Mehrheit kann nur funktionieren, wenn man die individuellen Rechte schützt. Man kann nun einmal nicht fünf Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen lassen, was sie gerne zum Abendessen hätten.
Larry Flynt

Vox populi, vox Rindvieh?

Egal ob es sich um das Rauch- oder das Minarettverbot handelt – das Votum der Mehrheit scheint nicht unbedingt die Interessen der Minderheiten ausreichend zu respektieren. Je emotionsgeladener ein Thema ist, desto größer ist auch die Gefahr, dass interessengesteuerte Rattenfänger die Mehrheit gegen die Minderheit ausspielen. Warum stören Minarette den Schweizer? Warum stören Raucherkneipen den Bayern? Muss man alles verbieten, was subjektiv als störend empfunden wird? Wenn sich Plebiszite zu modernen Scherbengerichten entwickeln, in denen Minderheiten ihre Rechte entzogen werden, so ist dies der endgültige Sieg der Intoleranz über die Toleranz. Welcher aufgeklärte und tolerante Bürger käme schließlich auf die Idee, Dinge, die ihn stören, einfach verbieten zu wollen?
Ein Volksbegehren mit einem Verbotsantrag, der individuelle Freiheiten einschränkt, kann immer nur ein Plebiszit der Intoleranz sein. Wo bleibt da die Gleichheit der Waffen? Während der Intolerante das Plebiszit hat, steht der Tolerante mit seiner aufgeklärten Zurückhaltung als Verlierer da, der sich dem Intoleranten beugen muss. Eine Welt, in der die Klügeren immer nachgeben, wird unweigerlich bald von den Dümmeren beherrscht. Das Rauchverbot ist da nur der erste Schritt in die Volksdiktatur der Intoleranz.

Wie weit noch?

Für eine puritanische Gesellschaft ist die nicht sanktionierbare Sünde ein Tabu – das Rauchverbot in Gaststätten ist sicher nicht die Endstation auf der Fahrt in die universelle Glückseligkeit. Als nächstes geht es vielleicht den Fettleibigen an den Kragen; in einer schönen neuen Welt – mit schönen neuen Menschen – ist ein solcher Makel nicht zu tolerieren. Entsprechende Ansätze, Fettleibige aus der Volks- und Solidargemeinschaft auszuschließen, gibt es bereits. Auch der Alkohol sollte eher ein Privileg der Eliten sein, die mit solchen Rauschmitteln auch umgehen können – über eine massive Erhöhung des Steueranteils wird es aber zu machen sein, dass Alkohol nicht in falsche Hände gerät. Schundliteratur und Pornographie gehören dann auch auf den Index. Ein von Sünden und bösen Gedanken umwehtes Hirn kann schließlich nichts Produktives zur Volksgemeinschaft beitragen.
Im Jahre 1692 wurde im Herzogtum Lüneburg die Todesstrafe für “unerlaubtes Rauchen” gesetzlich festgeschrieben – da stellt die gesellschaftliche Diskriminierung heutiger Tage ja schon einen kleinen Fortschritt dar. Bei der 1848er Revolution war eine der Kernforderungen der Demonstranten die Aufhebung des Rauchverbots im Berliner Tiergarten. Wir können also hoffen.
Zuerst holten sie die Raucher.
Ich schwieg, denn ich rauchte ja nicht.
Dann holten sie die Fettleibigen.
Ich schwieg, denn ich war ja schlank.
Dann holten sie die Trinker.
Ich schwieg, denn ich trank ja nicht.
Dann holten sie mich …
nur da war niemand mehr da, der protestieren konnte.


Jens Berger

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