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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 1. Juli 2010

Apell der SPD zur Reform der Sicherungsverwahrung

http://www.cop2cop.de/2010/07/01/konzept-zur-reform-der-sicherungsverwahrung/

Konzept zur Reform der Sicherungsverwahrung

1. Juli 2010 | Themenbereich: Parteien, SPD | Drucken
Anlässlich des heutigen Beschlusses des Rechtsausschusses zur Herstellung einer einheitlichen Rechtsprechung bei der Sicherungsverwahrung erklären die rechtspolitische Sprecherin SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht und der stellvertretende rechtspolitische Sprecher Peter Danckert: Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das vom Kabinett beschlossene Konzept der Bundesjustizministerin zur Reform der Sicherungsverwahrung. Deshalb haben wir heute im Rechtsausschuss einer Regelung zugestimmt, die für eine einheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in den Fällen der Sicherungsverwahrung sorgen wird, in denen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigt werden muss.
Wir sind bereit, die Bundesjustizministerin auch auf dem weiteren Reformweg zu begleiten, weil ihr Konzept auf vernünftigen Überlegungen fußt. Dazu gehört vor allem der Vorschlag, die Sicherungsverwahrung auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter zu beschränken. Und dazu zählt der Vorschlag, die nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen und stattdessen die Möglichkeit für das Gericht zu erleichtern, sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung für einen späteren Zeitpunkt vorzubehalten, ohne dass dies zur Regel wird.
Wir halten es allerdings für notwendig, die Reform auch auf das Recht der Führungsaufsicht zu erstrecken. Hierbei wird mehr als nur die elektronische Fußfessel zu diskutieren sein, die ohnehin nur eine Maßnahme unter anderen sein könnte.
Wir appellieren an die Union und vor allem an die CSU, sich nicht gegen das im Kabinett von CDU, CSU und FDP beschlossene Konzept der Bundesjustizministerin zu stellen und nicht schon wieder einen Koalitionsstreit vom Zaun zu brechen.


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