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Konzept zur Reform der Sicherungsverwahrung
1. Juli 2010 | Themenbereich: Parteien, SPD | Drucken Anlässlich des heutigen Beschlusses des Rechtsausschusses zur Herstellung einer einheitlichen Rechtsprechung bei der Sicherungsverwahrung erklären die rechtspolitische Sprecherin SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht und der stellvertretende rechtspolitische Sprecher Peter Danckert: Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das vom Kabinett beschlossene Konzept der Bundesjustizministerin zur Reform der Sicherungsverwahrung. Deshalb haben wir heute im Rechtsausschuss einer Regelung zugestimmt, die für eine einheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in den Fällen der Sicherungsverwahrung sorgen wird, in denen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigt werden muss.
Wir sind bereit, die Bundesjustizministerin auch auf dem weiteren Reformweg zu begleiten, weil ihr Konzept auf vernünftigen Überlegungen fußt. Dazu gehört vor allem der Vorschlag, die Sicherungsverwahrung auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter zu beschränken. Und dazu zählt der Vorschlag, die nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen und stattdessen die Möglichkeit für das Gericht zu erleichtern, sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung für einen späteren Zeitpunkt vorzubehalten, ohne dass dies zur Regel wird.
Wir halten es allerdings für notwendig, die Reform auch auf das Recht der Führungsaufsicht zu erstrecken. Hierbei wird mehr als nur die elektronische Fußfessel zu diskutieren sein, die ohnehin nur eine Maßnahme unter anderen sein könnte.
Wir appellieren an die Union und vor allem an die CSU, sich nicht gegen das im Kabinett von CDU, CSU und FDP beschlossene Konzept der Bundesjustizministerin zu stellen und nicht schon wieder einen Koalitionsstreit vom Zaun zu brechen.
Wir sind bereit, die Bundesjustizministerin auch auf dem weiteren Reformweg zu begleiten, weil ihr Konzept auf vernünftigen Überlegungen fußt. Dazu gehört vor allem der Vorschlag, die Sicherungsverwahrung auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter zu beschränken. Und dazu zählt der Vorschlag, die nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen und stattdessen die Möglichkeit für das Gericht zu erleichtern, sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung für einen späteren Zeitpunkt vorzubehalten, ohne dass dies zur Regel wird.
Wir halten es allerdings für notwendig, die Reform auch auf das Recht der Führungsaufsicht zu erstrecken. Hierbei wird mehr als nur die elektronische Fußfessel zu diskutieren sein, die ohnehin nur eine Maßnahme unter anderen sein könnte.
Wir appellieren an die Union und vor allem an die CSU, sich nicht gegen das im Kabinett von CDU, CSU und FDP beschlossene Konzept der Bundesjustizministerin zu stellen und nicht schon wieder einen Koalitionsstreit vom Zaun zu brechen.
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