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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 3. November 2010

"Sicherheitsaktivismus mit ausgeschaltetem Gehirn" --- Zur explosiven Lage in Deutschland

http://www.cop2cop.de/2010/11/02/sicherheitspolitik-der-bundesregierung-ist-purer-aktionismus/


Sicherheitspolitik der Bundesregierung ist purer Aktionismus

2. November 2010 | Themenbereich: Aktuell | Drucken
“Die Sprengstofffunde in Luftfrachtpaketen entlarven die Sicherheitspolitik der Bundesregierung als puren Aktionismus. Körperscanner und Fluggastdatenabkommen sind völlig sinnlos, wenn man Bomben einfach mit der Post um die Welt schicken kann”, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:”Nicht zuletzt der aktuelle Fall macht noch einmal deutlich, dass die Bundesregierung ihre Anti-Terror-Politik dringend überdenken muss. Was nutzt es, wenn Sicherheitsbehörden wissen, welcher Passagier ein vegetarisches Menü bestellt hat, während niemand auch nur die leiseste Ahnung von der Fracht an Bord hat?
Für die Bundesregierung ist es an der Zeit, das Gehirn einzuschalten, den gewohnten Unions-Sicherheitspopulismus beiseite zu lassen und eine konstruktive Diskussion über effektive, rechtsstaatliche Sicherheitsmaßnahmen zu führen. Dazu ist Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) offenbar nicht in der Lage und fordert deshalb wider besseres Wissen die verfassungswidrige Abschussfreigabe für Flugzeuge.
DIE LINKE fordert seit langem, die Vergabe hoheitlicher Aufgaben bei der Luftsicherheitskontrolle an Privatunternehmen zurückzunehmen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundespolizei ihre Aufgaben im Passagierbereich wieder wahrnimmt und ihr Verantwortungsbereich auf die Luftfracht ausgedehnt wird. Das wäre zwar teurer als ein paar Körperscanner, denn dafür bräuchte die Bundespolizei mehr gut ausgebildetes Personal. Es könnte aber ausnahmsweise für ein tatsächliches Mehr an Sicherheit sorgen.”

Dem ist zuzustimmen, denn es gibt Besseres zu tun, als die Polizei zu Prügeleinsätzen gegen Bürger zu missbrauchen.

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