Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 3. November 2010

Die sogenannte Transparenz

http://martins-sicht.over-blog.de/article-von-der-leyens-transparenz-tauschung-nur-wertloser-daten-mull-60163876.html


Im Windschatten von Stuttgart 21:
Hartz IV-Kungeleien unter Ausschluss einer größeren Öffentlichkeit
 
“Wehe, wenn man sich die Mühe macht, Frau von der Leyens so genannten “transparenten“ Zahlen für die neuen Hartz IV-Regelsätze tatsächlich auf den Zahn zu fühlen,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Internetportal “gegen-hartz.de“ fest. “Da erlebt man wieder das alte Lied, nämlich sein “ins Blaue geschätztes“ Wunder. Dabei hatten die Bundesverfassungsrichter bereits am 9. Februar der  Sozialministerin solche Zahlenspiele wegen Verfassungswidrigkeit um die Ohren gehauen. Und jetzt kommt es noch schlimmer: Wie bei Stuttgart 21 wird man mit mehr oder weniger Öffentlichkeit und eher weniger als mehr öffentlichem parlamentarischem Diskurs von Zahlenbergen geradezu erschlagen, die kaum jemand durchschaut. Macht man sich aber die Mühe – wie wir aktuell – von der Leyens Zahlen genauer unter die Lupe zu nehmen, so muss man feststellen, dass die Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Wahrheit bei der zitierten Quelle, dem Statistischen Bundesamt, überhaupt nicht aufzufinden sind. Woher hat aber die Ministerin Ihre Zahlen dann?“

Die Hartz4-Plattform hat versucht zu recherchieren, welche Inhalte die jeweiligen angeblichem Bedarfe des BMAS einschließen. Um darüber mehr zu erfahren, ist es notwendig, die angegebenen Codezahlen im Codenummernverzeichnis des Statistischen Bundesamtes über SEA 98 ausfindig zu machen. Ministerin von der Leyen tischt aber Zahlen auf – beispielsweise mit den Endziffern 901 oder 902 – die man beim Statistischen Bundesamt vergeblich sucht.

Ein Beispiel: die nach Ansicht der Ministerin für Hartz IV-Betroffene “überflüssigen“ Schnittblumen, die die ministeriellen Rechenexperten abgezogen haben. Unter den beim BMAS angegebenen Codeendziffern 901 aber findet man Sie beim Statistischen Bundesamt überhaupt nicht. Dort haben Schnittblumen eine ganz andere Codenummer. Statt angeblicher Transparenz hat die Ministerin nichts als Daten-Müll vorgelegt. Der aber schließt aus, dass man sich  ein tatsächliches Bild über den Umfang der jeweiligen Bedarfsgruppe machen kann. Schon beim genannten einfachen Beispiel bleiben viele  Fragen offen, beispielsweise: beinhaltet die Bedarfsgruppe Schnittblumen ebenfalls Zimmerpflanzen und Christbäume? Hat die Christ-Partei-Ministerin also “nur“ die Schnittblumen und/oder auch Zimmerpflanzen und/oder zugleich auch Christbäume als “überflüssigen“ Bedarf vom Regelsatz abgezogen? Ganz abgesehen von der Frage: waren eigentlich diese nunmehr abgezogenen Positionen vorher überhaupt im Regelsatz enthalten?

“Das erfüllt nach unserer Auffassung nicht den verfassungsrechtlich angeordneten Anspruch an Transparenz“, so Brigitte Vallenthin gegenüber gegen-hartz.de. “Das ist Weiter-so mit Täuschen und Tarnen. Die Bären, die uns Ministerin von der Leyen immer wieder aufbindet, nimmt ihr längst keiner mehr ab, auch wenn sie noch so übereifrig durch Talk-Shows tingelt - wie heute Abend bei Menschen bei Maischberger.“

von Martin Pausch - veröffentlicht in: HARTZ IV

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen