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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 4. November 2010

Der Bund masst sich an: Die Zuständigkeit für die Castortransporte lag und liegt vielmehr beim Bundesamt für Strahlenschutz, das die Genehmigung auf der Grundlage des § 6 Atomgesetz erteilt hat.

http://www.cop2cop.de/2010/11/04/keine-genehmigung-fur-die-castortransporte-nach-greifswald/

Keine Genehmigung für die Castortransporte nach Greifswald

4. November 2010 | Themenbereich: Aktuell, Mecklenburg-Vorp.
 
In einem Brief an die SPD-Fraktion in der Stralsunder Bürgerschaft hat Innenminister Caffier heute noch einmal klargestellt: Das Innenministerium hat keine Genehmigung für die im Dezember 2010 und Frühjahr 2011 geplanten Castortransporte erteilt.
In ihrem Beschluss zur Ablehnung der Castortransporte vom 01.11.2010 hatte die SPD-Stadtfraktion u.a. angeführt, dass diese Transporte von Innenminister Lorenz Caffier genehmigt worden wären.
Die Zuständigkeit für diese Castortransporte lag und liegt vielmehr beim Bundesamt für Strahlenschutz, dass die Genehmigung auf der Grundlage des § 6 Atomgesetz erteilt hat.
“Dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen gegen diese Genehmigung keine Rechtsmittel zur Verfügung”, so Innenminister Caffier.
“Die Brennelemente, die in Castorbehältern nach Lubmin kommen sollen, stammen aus Forschungseinrichtungen des Bundes. Deshalb ist auch der Bund für die Beseitigung der radioaktiven Stoffe zuständig. Die Entscheidung, die radioaktiven Abfälle aus den bundeseigenen Forschungseinrichtungen in Lubmin zwischenzulagern, hat die damalige rot-grüne Bundesregierung bereits im Jahr 2004 getroffen. Auch die Widerstände der rot-roten Landesregierung konnten an dieser Entscheidung nichts ändern”, so der Minister abschließend.

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