Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 23. November 2010

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus ratifizieren

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus ratifizieren

Auswärtiges/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BOB/) Der Bundestag soll ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Terrorismus ratifizieren. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/3801) vorlegt. Aus ihm geht hervor, dass das Abkommen von den Vertragsparteien wirksame Maßnahmen verlange, um terroristische Straftaten zu verhindern. Zu diesen Zweck sollten die Vertragsstaaten – unter Wahrung der menschenrechtlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze – die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Straftaten unter Strafe zu stellen, wenn diese Handlungen ”rechtswidrig und vorsätzlich begangen“ werden. Gleiches gelte für die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke. Das Abkommen des Europarats ist den Angaben zufolge am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

www.bundestag.de, Mobil: m.bundestag.de


Um dieses Übereinkommen geht es:
 
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00095/imfname_150971.pdf




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen