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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 26. November 2010

Die ausblutende Kulisse der Demokratie, in der wir existieren müssen...




Spring nicht mehr, tanze nicht mehr, denn das alles ist kostenpflichtig. Wenn Du singst, hat irgendwer die Rechte auf Melodie und Text, und will kassieren.

Kinder müssen stumm bleiben, die Lieder sind teuer geworden, wer kann sich das leisten?

Hartz IV Kinder haben an Weihnachten keinen Tannenbaum, wenig Geschenke, das alles ist nicht vorgesehen.

Von wegen christlich-jüdischer Leitkultur, die wird heute ganz anders ausgelegt, als es jede verstaubte Bibel beinhaltet. Währenddessen versinkt das Land in bedeutungsloser Blässe des einsetzenden Winters und Totenstille.

Es ist wichtig, dass Du Angst hast, damit Du parierst - wie ein  braves Hundchen - auf die Befehle der Herrchen und Frauchens, die vorgeben, genau zu wissen, was gut für uns alle ist.

Freizügigkeit, früher herbeigesehnt, als es noch anders war, heute ein Fluch, der Dumpinglöhne und Billigarbeiter bringt, die alle noch mehr ins Elend zerren, als es sowieso schon der Fall ist. Der Hass wächst, und wie immer trifft er zumeist auf die Falschen. Kann eigentlich Hass die "Richtigen" treffen? Wozu Hass?

Er ändert nichts, das ist schon mal klar. Und doch wird er aufgehäuft und ausgestreut. Wie alles, was wir tun und lassen missbraucht werden kann, so ist es auch damit - es ist immer das selbe Lied: Manipulativ, suggestiv trieft die Hetze auf alle nieder, frisst sich durch die schützenden Wälle, zersetzt die sozialen Gefüge, ätzt sich durch die gesellschaftlichen Verhältnisse, und läßt eine ausblutende Ruine zurück - die immer noch als Demokratie ausgegeben wird.

Das ist alles, was die Politik uns anzubieten hat - eine Partei schlimmer als die andere. Schade, es hätte schön werden können, mit zufriedenen Menschen, die gerne zur Arbeit gehen, und mitbestimmen, in welcher Art Gesellschaft sie leben wollen.

Daraus wurde aber nichts, denn da sind die Politiker nicht dafür zu haben.

http://www.jungewelt.de/2010/11-24/050.php


Stuttgarter Lehrstunden

Von Wiglaf Droste
 
»Stuttgart 21« ist eine Lektion. So deutlich wurde seit langem nicht mehr sichtbar, was von einer durch den Niedergang des Sozialismus konkurrenzlos gewordenen Demokratie übrigbleibt: Ihre Fassade bleibt stehen, ihre Inhalte werden aufgelöst und abgeschafft. Konzessionen müssen nicht länger gemacht werden, Politik schrumpft auf die Aufgabe zusammen, den reibungslosen Gang der Geschäfte zu sichern und das Volk mit künstlichem Brot und Massenspielen ruhigzustellen.

Dazu bedarf es einer hoch diversifizierten Verblödungsindustrie, die Fanmeilenexzesse ebenso im Portefeuille hat wie das, was ein digitaler Neandertaler mit Universitätsabschluß braucht, um sich intelligent zu dünken. Während die Masse auf unterschiedliche Weise versechsjährigt wird, macht ein Konsortium aus Kapital, Banken, Versicherungen, Wirtschaft, Industrie und der dazu bestallten Politik samt den assoziierten Medien ohne nennenswerte Reibungsverluste seine Geschäfte. Dem Wahlvolk kommt die Aufgabe zu, die Vorgänge kurz abzunicken – und sie mit Steuergeld zu finanzieren. Ansonsten hat es die Klappe zu halten.

Als offenkund wurde, daß es bei »Stuttgart 21« nicht um einen Bahnhof geht und nicht um schnellere Zugverbindungen, sondern um ein riesiges Immobiliengeschäft zugunsten weniger und zu Lasten der allermeisten, fiel das Volk aus der ihm zugewiesenen Rolle, stellte Fragen und protestierte. Daß dieser in Deutschland seltene Fall ausgerechnet im Schwabenland stattfand und stattfindet, scheint einigen Betrachtern verwunderlich, ist es aber nicht: Es sind vergleichsweise Wohlhabende, die auf die Straße gehen. Sie haben noch etwas, das man ihnen wegnehmen kann, und sie wollen es nicht kampflos aufgeben. Das Prekariat wurde zuvor ja schon abgemeiert, und das brutale Beispiel sorgt für Widerstand bei den Bürgern. Die Ärmeren waren ihnen wurscht, nun aber geht es ans eigene Eingemachte. Das ist kein moralischer Anwurf meinerseits – es ist bloß so.

Genau diese Tatsache aber haben die Vertreter der Politik ignoriert; nach außen hin gewählte Volksvertreter, haben die bezahlten Lakaien das Ausmaß und die Stabilität des bürgerlichen Unmuts unterschätzt. Das Bürgertum hat schlicht die Nase voll davon, rund um die Uhr dummdreist angelogen und ausgeplündert zu werden. Als es dann auch noch die Staatsgewalt zu spüren bekam wie ein ordinärer schwarzer Block und mit Knüppel und Wasserwerfer martialisch traktiert wurde bis hin zur physischen Erblindung – eines der Polizeiopfer verlor ein Auge –, ging dem Bürgervolk ein Licht auf: Es sah, wo es lebt und wie man es behandelt, wenn es nicht spurt. Diese demokratische Grunderfahrung, die andere schon Jahrzehnte vorher machten, wenn sie beispielweise bei öffentlichen Rekrutenvereidigungen von ihren verfassungsmäßig garantierten Rechten auf Versammlung und Meinungsäußerung Gebrauch zu machen versuchten, konnten die Gegner von »Stuttgart 21« nachholen.

Es war eine Lehrstunde. Technisch und militärisch hochgerüstete Polizeieinheiten gingen mit exquisiter Grausamkeit gegen ungeschützte Zivilisten vor, von denen die meisten Jugendliche, alte Leute und Frauen mit Kindern waren; genau dieses wurde den friedlich Protestierenden später als ganz besondere Heimtücke ausgelegt: Sie hätten sich ja absichtsvoll wehrlos gemacht, um den Polizeieinsatz in ein schlechtes Licht zu rücken. Außerdem seien die Demonstranten keinesfalls friedlich geblieben, sondern hätten die Polizei angegriffen. Tatsächlich hatten einige Jugendliche mit Kastanien nach panzeruniformierten Polizisten geworfen.

Die Maske war gefallen, die Fassade dahin, zu betrachten war die Realität des wiedervereinten Deutschland in seinem zwanzigsten Jahr. Der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus, in dieses Amt nicht gewählt, sondern nachgerutscht, forderte am Tag nach den polizeilichen Gewaltexzessen wörtlich: »Diese Bilder dürfen sich nicht wiederholen!« Sprache ist wunderbar, sie bringt alles zutage: Es sind Bilder, die sich nicht wiederholen dürfen. Mappus’ Diktum war auch eine Aufforderung an die Werbeagenturen, ihre Kampagnen zugunsten von »Stuttgart 21« deutlicher zu gestalten. Der Wink wurde verstanden; als Antwort auf die Parole der »S21«-Gegner, »Oben bleiben!«, bastelten die hochdotierten PR-Experten der Befürworter einen Slogan, der zu ihnen paßt: »Tu ihn unten rein!«

Was sie von der Wahrnehmung demokratischer Rechte halten, hatten die »S 21«-Betreiber ja schon offenbart; nun wollten sie zeigen, daß sie Humor hätten, wußten aber nicht, was das ist und entblößten ihre nassen Unterbuxen: »Tu ihn unten rein!« Da war sie ganz bei sich, die Zivilisiertheit und Modernität, die S 21-Befürworter so gern für sich in Anspruch nehmen.
 
 
http://www.gulli.com/news/vorstoss-f-r-mehr-demokratie-abgeschmettert-keine-macht-den-b-rgern-2010-11-25


Vorstoß für mehr Demokratie abgeschmettert: Keine Macht den Bürgern?

Oftmals stehen auf Bundesebene Weichenstellungen an, die alle Einwohner betreffen. Diese werden aber von den Abgeordneten, nicht von den Wahlberechtigten entschieden. Manchmal werden dabei Entscheidungen gefällt, für die es in der Bevölkerung schon seit Jahren keine Mehrheit gibt. Der Bundestag hat kürzlich einen Gesetzentwurf abgelehnt, der dem Grundgesetz mehr Demokratie einhauchen sollte.

Das deutsche Volk bleibt auf Distanz zur Macht. Der Plan, dem Grundgesetz mehr Bürgernähe zu verleihen, ist gescheitert. Eine direkte Einflussnahme auf politische Entscheidungen auf Bundesebene ist vorerst ausgeschlossen. Der Versuch der Fraktion DIE LINKE, eine dreistufige Volksgesetzgebung ins Grundgesetz aufzunehmen, wurde am 12. November vom Bundestag mehrheitlich abgelehnt. Während die Unionsfraktion komplett dagegen ist, wurde von den Vertretern der SPD, Grünen und FDP Kritik vor allem an den Details des Vorschlags laut.
Das Thema Volksentscheid kocht seit Jahren auf kleiner Flamme. Doch kürzlich hat Stuttgart 21 diese Fragestellung einmal mehr in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Während in den Landesgesetzgebungen, so auch in Baden-Württemberg, entsprechende Regelungen existieren, gibt es diese auf Bundesebene nicht. Wäre es dazu gekommen, die drei Stufen der Beteiligung des Volkes hatten die Linken wie folgt vorgesehen:

Bei der sogenannten Volksinitiative dürfen 100.000 Wahlberechtigte beim Bundestag Gesetzesvorlagen einbringen. Sie haben zugleich das Recht auf eine Anhörung im Plenum und in den Ausschüssen. Lehnt das Parlament die eingebrachte Volksinitiative ab, so wäre frühestens nach zwei Monaten das Recht auf ein Volksbegehren zulässig. Ein Volksbegehren käme zustande, wenn diesem mindestens eine Million Wahlberechtigte innerhalb von sechs Monaten zustimmen. Bei Volksbegehren, die das Grundgesetz ändern wollen, wird sogar die doppelte Summe an Stimmen benötigt. In der dritten und letzten Stufe folgt der Volksentscheid. Dieser ist vorgesehen, sofern das Parlament nicht binnen drei Monaten dem Volksbegehren entsprochen hätte. So weit die Theorie. Denn so viel Augenhöhe und Einmischung des Volkes ins Tagesgeschäft ist in Berlin unerwünscht.
Im Gegenteil. Der Innenausschuss hatte schon im Vorfeld empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Unionsabgeordnete Helmut Brandt bezeichnete den Antrag als "populistisch". Alleine durch die Einführung derartiger Instrumente hätte man kein Allheilmittel gegen die um sich greifende Politikverdrossenheit gefunden. Inhaltlich komplexe Entscheidungen können schlichtweg nicht nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden, kritisierte er. Auch Ingrid Hönlinger (Bündnis 90/ Die Grünen) lehnte den Vorschlag in der jetzigen Form ab. Ihr waren vor allem die angedachten Fristen zu kurz.
Die Berliner Juristin Halina Wawzyniak (MdB) selbst hatte den Entwurf vorangetrieben. Ihrer Meinung nach scheiterte das Gesetzesvorhaben daran, weil sich z.B. die Union weigerte, mehr direkte Demokratie im Grundgesetz zu verankern. Die Entscheidung des Bundestages kommentiert sie gegenüber den gulli:news mit den Worten: „DIE LINKE hat in leicht veränderter Form ihren Gesetzesantrag aus der vergangenen Legislaturperiode erneut eingebracht. Am 8. Juli fand die erste Lesung im Bundestag statt. Die Union wetterte mit absurden Argumenten erneut gegen die Einführung von mehr direkter Demokratie. Die FDP zog sich darauf zurück, dass sie zunächst das Petitionsrecht verändern wolle. Grüne und SPD sprachen sich zwar für mehr direkte Demokratie aus, fanden den Gesetzesentwurf der LINKEN aber nicht überzeugend.“ Zwar hätte die SPD noch im Sommer dieses Jahres Werbung für eine Volksabstimmung und somit für sich selbst gemacht. Ihnen sei es aber nicht gelungen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, oder Änderungsanträge zu dem der LINKEN zu stellen. Auch die Grünen hätten sich mit keinem eigenen Entwurf oder Änderungsanträgen beteiligt.

 Frau Wawzyniak weiter: „In der Rede habe ich versucht deutlich zu machen, dass mehr Demokratie wagen neben der Einführung von Volksbegehren, Volksinitiativen und Volksentscheiden mehr sein muss. Neben der Tatsache, dass länger hier lebende Einwohner/innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sich ebenfalls an diesen demokratischen Elementen beteiligen können sollen, muss auch Transparenz in den parlamentarischen Abläufen hergestellt werden und Politik weitgehend unabhängig von Lobbyinteressen gestaltet werden. Deshalb haben wir in einem Antrag das Verbot von Spenden von Wirtschaftsverbänden und ein Lobbyistenregister gefordert.
Die Parteien, die sich grundsätzlich für mehr direkte Demokratie aussprechen hätten am vergangenen Freitag die Chance gehabt, dies zu beweisen. Es war klar, dass eine Grundgesetzänderung auf Grund der ablehnenden Haltung der Union nicht zustande kommen würde. Es ging also um ein Signal. Dieses Signal haben aus kleinkarierten parteitaktischen Gründen FDP, SPD und Grüne nicht setzen wollen.
Wie echt also sind die Absichtsbekundungen der SPD? Wie viel wollen sie das Volk wirklich an der Macht teilhaben lassen? Oder sind dies vielmehr Lippenbekenntnisse, weil sich solche Statements gut verkaufen lassen? Vielen stellt sich die Frage, warum die Grünen dagegen gestimmt haben, zumal vor einigen Wochen ein dazu passendes „Inputpapier“ erstellt wurde, wo es ebenfalls um Lobbyabwehr und mehr direkte Demokratie geht. Die entsprechenden Feinarbeiten der grünen Bundesarbeitsgemeinschaft gehen schon bald in die nächste Runde.
Und DIE LINKE? Sollte man bei dem Hintergrund und der Motivation eine Grundgesetzänderung vorschlagen? Aus dem geplanten Gewitter wurde letzlich ein Sturm im Wasserglas. Medial ging das Vorhaben total unter. Nicht einem Online-Portal war diese parlamentarische Abfuhr auch nur eine Zeile wert. Lediglich die Redaktion von bundestag.de brachte das Thema an einem sehr prominenten Ort und berichtete sehr ausführlich darüber. Wenn überhaupt, so hat sich die Mühe nur gelohnt, um weiter an einer Lösung zu feilen, die eines schönen Tages eine Mehrheit finden könnte.

Wenn, ja, wenn dies von den Abgeordneten überhaupt erwünscht ist.

Und hier:

http://urs1798.wordpress.com/2010/11/26/heute-habe-ich-demokratie-erlebt/

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