Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 24. November 2010

Polizeidemo !




http://www.cop2cop.de/2010/11/24/senat-setzt-innere-sicherheit-aufs-spiel/


Senat setzt Innere Sicherheit aufs Spiel!

24. November 2010 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Hamburg, Interessenvertretungen | Drucken
Unter dem Motto „Gehaltskürzung = Diebstahl” findet morgen in der Innenstadt im Anschluss an die Personalversammlung der Polizei Hamburg eine Demonstration statt, an der erwartet über 5.000 Hamburger Polizisten, Feuerwehrleute, Staatsanwälte und Richter teilnehmen werden. Die Proteste richten sich gegen den Hamburger Senat, der im Rahmen der Sparmaßnahmen diesen Verantwortlichen für die innere Sicherheit als weiteres Sonderopfer die jährliche Sonderzuwendung massiv kürzen und ab der Besoldungsgruppe A13 komplett streichen will. Das führt zu einer Gehaltskürzung von bis zu 5%.
Gemeinsame Presseerklärung des BDK und des Hamburgischen Richterverein zur morgigen Demonstration: Hamburger Senat setzt Innere Sicherheit aufs Spiel!
„Es mag für viele Bereiche zutreffen, dass Hamburg jahrelang über seine Verhältnisse gelebt hat. Die Hamburgische Polizei und die Justiz haben dies ganz sicher nicht getan. Vielmehr hat die Justiz bereits in den letzten Jahren schmerzhafte Einschnitte in sachlicher und personeller Hinsicht hinnehmen müssen, die sie an die Grenze ihrer Fähigkeit gebracht haben, ihrer Rechtsgewährungspflicht angemessen nachkommen zu können. Den Menschen - und auch dem Wirtschaftsstandort Hamburg - gerecht werden kann die Hamburgische Justiz nur, wenn sie sachlich und personell angemessen von den für sie verantwortlichen Staatsgewalten ausgestattet wird. Dazu gehört auch eine amtsangemessene Besoldung”, so der Vorsitzende des Hamburgischen Richtervereins, Marc Tully.
„Angeblich leere Kassen sind den Polizisten dieser Stadt nichts Neues. Unter Bürgermeister Ole von Beust wurden zur Haushaltskonsolidierung bereits das Weihnachtsgeld gekürzt, die freie Heilfürsorge abgeschafft, das Urlaubsgeld und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gestrichen. Parallel wurden die Wochenarbeitszeit verlängert, die Pensionsansprüche gekürzt und die Ausgleichszahlung für Pensionäre gestrichen. Anstatt auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu schauen und sozial gerechte Entscheidungen zu treffen, wird krampfhaft an Leuchtturmprojekten festgehalten”, beschreibt der Landesvorsitzendes des Bund Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, die Situation.
„Herr Ahlhaus, lassen Sie es nicht zu, dass die bislang von allen Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern unter dem Eindruck bisheriger Einsparverpflichtungen erbrachte und dem Amtsverständnis geschuldete hohe Bereitschaft zu überobligatorischer Leistung für den Rechtstaat Resignation und Frustration weicht”, so Tully.
„Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist das Rückgrat dieser Gesellschaft. Bei der Abwägung zwischen der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung und der Gewährleistung der inneren Sicherheit sollte der Erste Bürgermeister nicht unnötig Experimente mit der Motivation der Polizisten betreiben. Davor kann man nur warnen, denn die Verantwortlichen sollten bei ihrer Schwerpunktsetzung nicht vergessen: Unmotivierte Polizeibeamte klären weniger Straftaten, finden an Tatorten weniger Spuren, bekommen in Vernehmungen weniger Geständnisse”, ergänzt BDK-Chef Schulz.
Der BDK und der Hamburgische Richterverein sehen die Fundamente der jeweils von ihnen vertretenen Staatsgewalten erschüttert; sie streiten deshalb erstmals gemeinsam auch im Interesse der inneren Sicherheit für den verantwortungsvollen Umgang ihres Dienstherrn mit seinen Amtswaltern.
Der BDK und der Hamburgische Richterverein erwarten daher von Bürgermeister Ahlhaus, dass die geplante massive Kürzung bzw. komplette Streichung der Sonderzuwendung zurückgenommen und von weiteren Einschnitten in die Besoldung Abstand genommen wird. Der BDK und der Hamburgische Richterverein werden diese beispielslose Gehaltskürzung nicht widerstandslos hinnehmen!


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen