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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 28. November 2010

Garstige Lieder der Obrigkeit: Verrotten sollen die Habenichtse in Löchern, in Lumpen gehen soll das Gelump, Schatten falle auf die Verdammten. Ihre Speise sei Abfall, ihre Verzweiflung ein Spott, das Leben, das sie fristen, ein Hohn. Nichts gebühre ihnen außer dem, was nötig ist, um nichts zu sein. Weil niemand sie brauchen kann, seien sie niemand, unsichtbar möglichst vor der Welt, unerhört in ihrer Not, ungefühlt in ihrer Schwäche, und für jede Demütigung, die wir ihnen antun, haben sie demütig zu danken. Denn wehe, sollten sie sich wehren! Dann lassen wir sie kurzerhand verhungern und in ihrer Not sich gegenseitig an die Gurgel fahren, und kein Polizist wird da sein, um sie zu hindern, kein Richter, uns dafür zu strafen.



Kay Sokolowsky


Die Regeln des Bedarfs 

Wer wissen möchte, in welcher Gesellschaft er lebt, vertiefe sich in ein ministerielles Schriftstück - den "Referentenentwurf " zur Neufestlegung der Hartz-IV-Sätze, zum Beispiel. 

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