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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 18. November 2010

Das passt ins politische Gesamtbild wie die Faust aufs Auge

http://christinebuchholz.de/2010/11/16/bundesregierung-verweigert-entschadigung-fur-kundus-opfer/


Bundesregierung verweigert Entschädigung für Kundus-Opfer

16. November 2010 Von: Christine Buchholz Kategorie: Nein zum Krieg, Presseerklärungen

„Die Bundesregierung sieht sich nicht verpflichtet, die Opfer und Hinterbliebenen der Bombardierung von Kundus zu entschädigen. Dieses Verhalten ist unwürdig“, kommentiert Christine Buchholz, friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (17/3417). Buchholz weiter:

„Die Angehörigen und Opfer der Bombardierung von Kundus haben ein Recht auf eine angemessene Entschädigung. Doch die Bundesregierung verweigert ‚Entschädigungen’ und zahlt nur auf ‚rechtlich freiwilliger Grundlage’. Verteidigungsminister zu Guttenberg macht die Opfer von Kundus und die Hinterbliebenen zu Empfängern von Almosen und stiehlt sich aus der rechtlichen Verantwortung. Die Höhe der Hilfe ist mit 5.000 Dollar pro Familie unangemessen niedrig. In der Vergangenheit zahlte die Bundesregierung bereits 33.000 Dollar für getötete Zivilisten in Afghanistan. Viele Familien haben mehrere Tote zu beklagen, die Bundesregierung zahlt aber nur einmal je Familie und bezeichnet dies als ‚landestypisch’. Allein mit diesem Kniff spart die Bundesregierung eine Viertelmillion Dollar auf Kosten der Familien. Sie drückt den Preis für Menschenleben in Afghanistan.
Die Bundesregierung gibt zu, dass sie die Hilfe nicht den Witwen, sondern an männliche Angehörige auszahlte. Die Provinzrätin Habibe Erfan aus Kundus berichtete, dass auf diese Weise viel Geld verschwunden sei. Die Bundesregierung hätte das Geld direkt an die Frauen auszahlen können. Es gibt keine afghanischen Gesetze, die dies untersagen.
Das unwürdige Vorgehen zeigt einmal mehr, dass Menschen- und Frauenrechte nur als Feigenblatt für die wahren geostrategischen und wirtschaftlichen Gründe für den Einsatz der Bundeswehr dienen. Die Bundeswehr muss sofort aus Afghanistan abgezogen werden.“


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