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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 24. November 2010

Schäuble hat vorgelegt, die Ersten machen es: Standard bei der Pflege von alten Menschen abbauen

Duisburg

Erste Stadt spart bei Pflege armer Senioren

VON EVA QUADBECK UND GERHARD VOOGT - zuletzt aktualisiert: 23.11.2010 - 14:47
(RP) Die Stadt Duisburg will durch eine Neuregelung bei der Finanzierung der Kosten stationärer Pflege pro Jahr 284.000 Euro einsparen. Das sieht eine Maßnahme vor, die der Rat im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts beschlossen hat.

Danach werden die Pflegekosten, die eine Durchschnittsgrenze überschreiten, nicht mehr übernommen. Zehn von 53 Pflegeeinrichtungen kommen seit dem 1. Oktober nicht mehr für die Belegung durch Sozialhilfeempfänger in Betracht.

Weiter lesen:

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Erste-Stadt-spart-bei-Pflege-armer-Senioren_aid_933808.html

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