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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Mittwoch, 24. November 2010

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages --- Pfefferspray

http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/pfefferspray.pdf


Deutscher Bundestag
Mit dem polizeilichen Einsatz gegen Demonstranten im Zusammenhang mit dem Umbau des
Stuttgarter Hauptbahnhofes („Stuttgart 21“) sind sogenannte Pfeffersprays in den Fokus der
Öffentlichkeit gerückt. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den gesundheitlichen Gefahren
von Pfeffersprays gewidmet. Der baden-württembergische Landtag möchte sich deshalb auch dieses
Themas im Rahmen eines Untersuchungsausschusses annehmen.
Anwendungsbereich und Wirkstoff
Pfeffersprays sind Reizstoffsprühgeräte, die zur Selbstverteidigung bzw. zur Gefahrenabwehr
verwendet werden. Durch ihren Einsatz sollen Personen oder Tiere auf Distanz gehalten und gegebenenfalls
in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Hierzu wird ein gelöster Reizstoff
eingesetzt, der über eine Sprühdose als Sprühnebel bzw. -strahl freigesetzt werden kann.
Der in Pfefferspray herkömmlich verwendete Reizstoff ist Oleoresin Capsicum. Dabei handelt es
sich um einen mittels Lösemittelextraktion aus den trockenen, reifen Früchten von Capsicum
(Chilli oder Cayenne-Pfeffer [Capsicum frutescens], Paprika [Capsicum annuum]) gewonnenen
Scharfstoff – eine viskose Flüssigkeit mit würzigem Geruch und extrem scharfem, brennenden
Geschmack. Der Hauptbestandteil des Scharfstoffes ist Capsaicin (Gruppe der Capsaicinoide).
Symptome und Wirkungsdauer
Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen kann folgende Symptome hervorrufen:
1. Wirkung auf die Haut: Entzündungsreaktion mit intensiver Hautrötung und -schwellung; das
Brennen auf der Haut kann bis zu 60 Minuten anhalten.
2. Wirkung auf die Augen: Sofortiger Lidschluss aufgrund heftiger Schmerzen; Schwellungen
und Rötung der Augenbindehaut, starker Tränenfluss und temporäre Erblindung bis zu 30 Minuten;
Träger von Kontaktlinsen können erweiterte Reaktionen zeigen, weil sich zwischen der Kontaktlinse
und der Hornhaut ein Reizstoffdepot entwickeln kann.
3. Wirkung auf die Atemwege: unkontrollierte Hustenanfälle (Atemwegsreizungen), Atemnot und
Sprechschwierigkeiten zwischen drei und 15 Minuten; Krämpfe im Bereich des Oberkörpers, die
den Betroffenen zwingen, sich nach vorne zu krümmen.
Behandlungsformen
Auf den Sicherheitsdatenblättern von Pfefferspray-Herstellern bzw. Lieferanten des Wirkstoffes
Oleoresin Capsicum bzw. Capsaicin werden in der Regel folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen für
den Fall einer Exposition mit Pfefferspray empfohlen:
Aktueller Begriff
„Pfefferspray“ – Wirkung und gesundheitliche Gefahren
Wissenschaftliche Dienste
Nr. 83/10 (24. November 2010)
Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des
Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der
fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag
behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung
der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff
„Pfefferspray“ – Wirkung und gesundheitliche Gefahren
Seite 2
1. Bei Hautkontakt: Betroffene Hautpartie zehn Minuten oder länger mit fließendem Wasser und
Seife waschen und abspülen; benetzte Kleidungsstücke entfernen und bei anhaltenden Symptomen
einen Arzt aufsuchen.
2. Bei Augenkontakt: Sofortiges, zehn bis 15-minütiges Ausspülen des Auges und anschließende
Untersuchung durch einen Facharzt.
3. Bei Inhalation: Sofortige Zufuhr von frischer Luft; bei Bewusstlosigkeit der betroffenen Person
Überprüfung der Atmung und, falls notwendig, Einleitung einer künstlichen Beatmung.
4. Bei Verschlucken: Sofortiges Ausspülen des Mundes und anschließendes Aufsuchen eines
Arztes oder Krankenhauses.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und eventuelle Langzeitfolgen
In geringen Dosen steigert Capsaicin allgemein die Salzsäure-Sekretion im Magen. Eine kontinuierliche
Überdosierung von Capsaicin kann chronische Gastritis sowie Nieren- und Leberschädigungen
bewirken. Eine längere Einwirkung hingegen kann Nekrosen und Geschwüre auf der
Haut verursachen. Bei intravenöser und intraperitonealer (vom Bauchfell umgebende Organe
betreffend) Applikation ist Capsaicin hochgiftig.
Beim Einsatz mittels Pfefferspray kann Capsaicin bleibende Schädigungen der Hornhaut jedenfalls
dann verursachen, wenn der Abschuss aus kurzer Distanz und mit einer hohen Austreibungswucht
vorgenommen wird. Dies ist etwa der Fall bei der Verwendung sogenannter pyrotechnischer
Handabschussgeräte.
Indirekte gesundheitliche Gefahren beim Einsatz von Pfefferspray bestehen insbesondere für solche
Personen, die unter Drogeneinfluss stehen oder Psychopharmaka eingenommen haben. So
beschrieb etwa das US-amerikanische Justizministerium im Jahre 2003 zahlreiche Todesfälle im
Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray (insbesondere) gegen (inhaftierte) Personen,
die unter unmittelbarem Drogeneinfluss standen. Nach Angaben von Spiegel-Online ereigneten
sich zudem im Jahre 2009 in Deutschland mindestens drei Todesfälle nach einem Polizeieinsatz
mit Pfefferspray. Alle Todesopfer standen während der Exposition mit Pfefferspray unter dem
Einfluss von Drogen oder Psychopharmaka.
Eine erhöhte Gefahr indirekter gesundheitlicher Folgen besteht schließlich für Asthmatiker, Allergiker
und blutdrucklabile Personen bzw. bei arterieller Hypertonie.
Quellen:
– Buetzer, Peter, Capsaicin – Some like it hot! –, im Internet abrufbar unter:
http://www.buetzer.info/fileadmin/pb/HTML-Files/Capsaicin.htm (letzter Abruf am 14. Oktober 2010)
– Europäisches Parlament (2000), Scientific and Technological Options Assessment (STOA), Crowd Control Technologies
– An Appraisal of Technologies of Political Control –, Final Study, im Internet abrufbar unter:
http://www.europarl.europa.eu/stoa/publications/studies/19991401a_en.pdf
– Kniestedt, Christoph/Fleischhauer, J./Stürmer, Jörg/Thiel, M. A. (2005), Pfeffersprayverletzungen des vorderen
Augensegments, in: Klinisches Monatsblatt für Augenheilkunde 2005, 222: S. 267-270, im Internet abrufbar unter:
https://www.thieme-connect.com/ejournals/pdf/klimo/doi/10.1055/s-2005-857978.pdf
– Menzel, Michael/Hartmann-Schreier, Jenny (2008), Capsaicin, in: Thieme RÖMPP Online, Online-Enzyklopädie
für Chemie, unter Eingabe des Begriffes „Capsaicin“ im Internet abrufbar unter: http://www.roempp.com/prod/
– Reilly, Christopher A./Crouch, Dennis J./Yost, Garold S. (2001), Quantitative Analysis of Capsaicinoids in Fresh
Peppers, Oleoresin Capsicum and Pepperspray Products, in: J Forensic Sci 2001; 46 (3), S. 502-509, im Internet abrufbar
unter: http://www.sabrered.com/PDFs/University-of-UTAH-Study.pdf
– Spiegel-Online, Todesfälle nach Pfefferspray-Einsatz – Mögliche Wechselwirkung mit Drogen –, Artikel vom 26.
Dezember 2009, im Internet abrufbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,668996,00.html
Verfasser: MR Dr. Dr. Gerhard Deter/gepr. RK Goce Markovski – Fachbereich WD 9, Gesundheit, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

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