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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 18. März 2011

...und obwohl sie es wissen, waschen sie ihre Hände in Unschuld, die wir bezahlen müssen...

...mit teurem Geld, mit unseren Kräften, und unter Umständen mit unserer Gesundheit, mit unseren Leben.


Interne Unterlagen der Bundesregierung, die KONTRASTE exklusiv vorliegen, belegen: Allen deutschen Kernkraftwerken droht das AUS. Experten fordern neue Sicherheitsstandards, deren Umsetzung die Energiewirtschaft Milliarden kosten würde.

Dieses Papier ist die Grundlage, wie es mit den AKW weitergehen soll. Es liegt KONTRASTE exklusiv vor. Eine Art Katalog, der vorgibt, wie in den nächsten drei Monaten, also während des Moratoriums, die Reaktoren in Deutschland überprüft werden sollen. Und: welchen Sicherheitsanforderungen die Mailer genügen müssen, damit sie überhaupt weiter laufen dürfen.

Kein Kernkraftwerk ist sicher. Nicht in der Ukraine, nicht in Japan. Der GAU ist möglich. Auch in Deutschland. Alle unsere Reaktoren haben Sicherheitsdefizite. Bis dato wurde das Restrisiko genannt. Und genau dieses so genannte Restrisiko will man nun radikal minimieren. Das Aus von vier älteren und besonders anfälligen Kernkraftwerken wurde bereits beschlossen.

Das Papier des Ministeriums stellt nun auch höhere Anforderungen an die neueren Kernkraftwerke. Wobei die ‚Neueren’ auch schon vor über 30 Jahren konstruiert wurden. Auch für diese Reaktoren sollen nun die Sicherheitsauflagen verschärft werden. 

Der Druck der Atomwirtschaft auf das Bundesumweltministerium wächst. 
Den ganzen Artikel lesen:

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_17_03_2011/geheimer_pruefkatalog.html

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