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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 22. März 2011

Fukushima --- Deutschland

Fukushima Daiichi
Nach Angaben von Tepco wurde am 21.03.2011 Kobalt, Jod und Cäsium im Auslauf-kanal der Blöcke 1 bis 4 detektiert.
Lt. JAIF wurde ermittelt, dass die Flutwelle am Kraftwerk eine Höhe von 14 m hatte und damit den Auslegungswert um mehr als das Zweifache überstieg.

http://www.grs.de/informationen-zur-lage-den-japanischen-kernkraftwerken-fukushima-onagawa-und-tokai


Radioaktivitäts-Werte dürfen nicht mehr veröffentlicht werden

„Fehlinterpretationen von Laien“

Von Karl Weiss

Die Messtationen von radioaktiven Strahlen, die meist zusammen mit Wetterstationen arbeiten, dürfen im Norden Deutschlands, auf der Insel Fehmarn und im Landesteil Schleswig von Schleswig-Holstein, nicht mehr veröffentlicht werden. Anscheinend kommt bereits der erste ‚Fallout‘ aus Japan in Deutschland an. Der Norden scheint besonders betroffen zu sein.

http://karlweiss.twoday.net/stories/15737249/

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