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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mittwoch, 23. März 2011

GAU - Fukushima - Warnung !

http://www.gfstrahlenschutz.de/pm110323.htm


Pressemitteilung v. 23.03.11

Die Gesellschaft für Strahlenschutz warnt:
Supergau in Fukushima 1

Auf der Website der International Agency of Atomic Energy (IAEA) wird hier über das Radiation-Monitoring in der Umgebung des zerstörten Atomkraftwerks (AKW) Fukushima I berichtet. Die IAEA hat gemeinsam mit den japanischen Behörden Messungen bis zu 200 km Entfernung von Fukushima I durchgeführt. Es wurden Gammadosisraten und Beta-Gamma-Kontaminationen gemessen.  Die Ergebnisse der Gammadosisrate liegen zwischen 2 und 160 µSv pro Stunde im Vergleich zum natürlichen Hintergrund von rund 0,1 µSv/h (Nebenbei - in Berlin liegt der natürliche Hintergrund bei 0,07 µSv/h). Die IAEA gibt an, dass hohe Werte von Beta-Gamma-Kontaminationen zwischen 16 und 58 km Entfernung vom AKW gefunden wurden. Die Werte liegen zwischen 200.000 und 900.000 Becquerel (Bq) pro Quadratmeter. Die IAEA kann nicht ausschließen, dass solche hohen Werte auch in größeren Entfernungen auftreten.
Zur Alphastrahlung wurden noch keine erhöhten Werte gefunden.
Es wurden durch die IAEA und die für die Überwachung von Nahrungsmitteln zuständige Behörde in Japan auch Messungen an Nahrungsmitteln unternommen. Die japanischen Behörden gaben kürzlich  Messwerte bis zu 55.000 Bq Jod-131 pro kg Spinat aus der Präfektur Ibaraki an. Diese Werte liegen erheblich über den japanischen Grenzwerten für beschränkten Nahrungsmittelverzehr (2.000 Bq/kg). Zur Bewertung liegt ein Blick zurück auf die Situation nach Tschernobyl nahe. Hot spots wurden von den russischen Behörden damals als lokal begrenzte Kontaminationen von mehr als 555.000 Becquerel pro Quadratmeter definiert.  Das ist die Größenordnung, die in Japan zwischen 16 und 58 km von der IAEA gemessen wurde. Die Ausdehnung dieser Zone in Japan ist vergleichbar mit der Sperrzone westlich von Tschernobyl.
Wir haben es jetzt mit dem SuperGau zu tun. Die Vergleiche mit Tschernobyl werden ernst. Weitere Evakuierungsmaßnahmen sind dringend erforderlich. Es wird vor weiterer Bagatellisierung der Kontamination des Meeres gewarnt
Berlin, den 23. März 2011
Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz

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